Fachkraft für Arbeitssicherheit: Lernfeld 6 bei der VBG
Sie haben die Lernfelder 1 bis 5 bei einem anderen Qualifizierungsträger absolviert und wollen nun Ihre Qualifizierung bei der VBG abschließen.
Wenden Sie sich an die zuständige Bezirksverwaltung.
Eine Anmeldung kann nicht über das Internet erfolgen, sondern nur über die für das Unternehmen zuständige Bezirksverwaltung der VBG. Dort wird geprüft, ob die notwendigen betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen für die Sifa-Qualifizierung vorliegen. Bei vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Einbuchung in die notwendigen Veranstaltungen ebenfalls durch die zuständige Bezirksverwaltung.
Zugelassen wird nur, wer die Anforderungen hinsichtlich Berufsausbildung,-erfahrung und -abschluss erfüllt, gem. § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Die VBG qualifiziert Sifas grundsätzlich nur für den internen Bedarf in ihren Mitgliedsunternehmen.
Zugelassen werden grundsätzlich nur Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 50 Beschäftigten.
Zugelassen werden auch Versicherte aus Mitgliedsunternehmen der VBG mit mehr als 30 Beschäftigten bei
- Betrieben der keramischen und Glas-Industrie,
- Betrieben zur Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr,
- Betrieben der Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin,
- Betrieben für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung,
- Betrieben zur Reinigung von Verkehrsmitteln,
- Betrieben von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen,
- Betrieben von botanischen und zoologischen Gärten sowie Naturparks
Für Unternehmen mit weniger Beschäftigten bietet die VBG alternative Betreuungsmodelle gem. DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, § 2 Abs. 2 – 4 an. Eine Teilnahme am Lernfeld 6 der VBG ist dann nicht möglich.
Die VBG bietet folgende branchenspezifische Teile der Qualifizierung:
- Büro/Verwaltung
- Kreditinstitute
- Glas und Keramik
- Sicherungsdienstleistungen
- Kirchen und kirchliche Einrichtungen
- Zeitarbeit
- Bildungseinrichtungen
- ÖPNV/Bahnen
- Bühnen und Studios
- Technik
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Lernfeld 6 und dem SOL7/LEK 6 ist der Erwerb von insgesamt mindestens 40 Branchenpunkten. Diese werden für den nachgewiesenen Besuch von branchenspezifischen Veranstaltungen von der VBG vergeben. Damit erwerben die Teilnehmenden ihre spezifischen Fachkenntnisse für die jeweilige Schwerpunktbranche der VBG, die in der branchenspezifischen LEK 6 geprüft werden. Der Erwerb von Branchenpunkten kann nur in den Veranstaltungen erfolgen, die für die gewählte Branche vorgesehen sind. Der jeweils gültige Katalog ist unten einsehbar. Bitte beachten Sie, dass es bei vielen Branchen Pflichtveranstaltungen gibt. Beginnen Sie mit dem Besuch erst, wenn Sie alle formalen Aspekte mit der zuständige Bezirksverwaltung geklärt haben.
Bei Vorliegen der Voraussetzung wird das Lernfeld 6 mit der LEK 6 abgeschlossen.
Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
PDF | 3 MB
Prüfungsordnung zum Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (hochgeladen am 11.11.2025)
PDF | 855,9 KB
Prüfungsordnung zum Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (gültig bis 31.10.2025)
PDF | 483,2 KB
Zulassung zu Lernfeld 6 Sifa-Qualifizierung durch Branchenpunkte
PDF | 302,3 KB