Fachkraft für Arbeitssicherheit: Branchenwechsel/ Portfolioerweiterung
Sie sind qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit und wollen Mitgliedsunternehmen der VBG betreuen
Die VBG bietet folgende branchenspezifische Teile der Qualifizierung:
- Büro/Verwaltung
- Kreditinstitute
- Glas und Keramik
- Sicherungsdienstleistungen
- Kirchen und kirchliche Einrichtungen
- Zeitarbeit
- Bildungseinrichtungen
- ÖPNV/Bahnen
- Bühnen und Studios
- Technik
Voraussetzungen für die Zulassung zur Betreuung einer VBG-Schwerpunktbranche:
- Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Nachweis von Branchenkenntnissen
- Zugelassen wird nur, wer die Anforderungen hinsichtlich Berufsausbildung, -erfahrung und -abschluss erfüllt, gem. § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.
Wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben der Betreuung eines VBG-Mitgliedsunternehmens an die zuständige Bezirksverwaltung zur Klärung des weiteren Vorgehens.
Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen wird sich die zuständige Aufsichtsperson der VBG bei Ihnen melden und unter Berücksichtigung Ihrer bereits vorhandenen Branchenkenntnisse festgelegen, welche Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sind (DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, § 4 Abs. 8).