Ihre Anmeldung bei der VBG – leicht gemacht

Sie können Ihr Unternehmen oder Ihre Freiwillige Unternehmerversicherung ganz einfach online anmelden und Mitglied der VBG werden.

Wenn Ihr Unternehmen zu den Branchen gehört, die zum Zuständigkeitsbereich der VBG gehören, sind Sie verpflichtet, das Unternehmen bei uns anzumelden.

Mit Ihrer Mitgliedschaft geben Sie als Unternehmerin und Unternehmer die Haftung an die Berufsgenossenschaft ab und diese entschädigt einen erlittenen Körperschaden umfassend. Damit schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen von Beschäftigten, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden.

Die VBG sorgt für mehr Sicherheit und Gesundheit für Ihre Mitarbeitenden.

Als Ihre gesetzliche Unfallversicherung beraten wir Sie gerne zu allen Themen rund um Prävention, Rehabilitation Ihrer Mitarbeitenden sowie Mitgliedschaft und Beitrag.

Erhalten Sie  einen Überblick, welche Personenkreise sich bei der  VBG versichern können oder gelangen Sie direkt zur Anmeldung und erhalten Sie Ihre Unternehmensnummer (UNR.S), welche Sie für die Beantragung Ihrer Betriebsnummer (BBNR) benötigen.

Welche Personenkreise können sich bei der VBG versichern?

Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung und erhalten Ihre Unternehmensnummer (UNR.S). Diese benötigen Sie für die Beantragung Ihrer Betriebsnummer (BBNR).

 

Versichert bei der VBG

  • Pflichtversichung

    Wer neben den Beschäftigten noch versichert ist, erläutern wir Ihnen hier

  • Freiwillig oder gesetzlich versicherte Ehrenamtliche

    Bei den Ehrenamtlichen wird zwischen bereits gesetzlich Versicherten und denen, die sich freiwillig versichern können, unterschieden. Näheres erfahren Sie hier

  • Freiwillige Unternehmerversicherung

    Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie bei der VBG nicht pflichtversichert. Aber sie können sich freiwillig versichern.  Hier erfahren Sie mehr. 

 

Privathaushalte als Arbeitgeber

Für Beschäftigte in Privathaushalten ist der Gemeindeunfallversicherungsverband oder die regionale Unfallkasse zuständig. Unter www.minijob-zentrale.de erhalten Sie weitere Informationen.

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