Ihre Anmeldung bei der VBG – leicht gemacht

Sie können Ihr Unternehmen oder Ihre freiwillige Versicherung ganz einfach online anmelden und Mitglied der VBG werden.

Wenn Ihr Unternehmen zu den Branchen gehört, die zum Zuständigkeitsbereich der VBG gehören, dann haben Sie die Pflicht, das Unternehmen bei uns anzumelden. Damit erhöhen Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und schützen Ihr Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen von Beschäftigten, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Mit Ihrer Mitgliedschaft geben Sie als Unternehmerin und Unternehmer die Haftung an die Berufsgenossenschaft ab und diese entschädigt den erlittenen Körperschaden umfassend. 

Als Ihre Pflichtversicherung leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Existenzsicherheit Ihres Unternehmens – und beraten Sie gerne bei allen Themen rund um die Prävention und Rehabilitation Ihrer Mitarbeitenden.

Erhalten Sie auf dieser Seite einen Überblick, welche Personenkreise sich bei der  VBG versichern können oder gelangen Sie direkt zur Anmeldung und erhalten Sie Ihre Unternehmensnummer (UNR.S), welche Sie für die Beantragung Ihrer Betriebsnummer (BBNR) benötigen. 

 

Versichert bei der VBG

  • Pflichtversichung

    Wer neben den Beschäftigten noch versichert ist, erläutern wir Ihnen hier

  • Freiwillig oder gesetzlich versicherte Ehrenamtliche

    Bei den Ehrenamtlichen wird zwischen bereits gesetzlich Versicherten und denen, die sich freiwillig versichern können, unterschieden. Näheres erfahren Sie hier

  • Freiwillige Unternehmerversicherung

    Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie bei der VBG nicht pflichtversichert. Aber sie können sich freiwillig versichern.  Hier erfahren Sie mehr. 

 

Privathaushalte als Arbeitgeber

Für Beschäftigte in Privathaushalten ist der Gemeindeunfallversicherungsverband oder die regionale Unfallkasse zuständig. Unter www.minijob-zentrale.de erhalten Sie weitere Informationen.

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