Neue Mindestversicherungssumme

Sie gilt seit 01.01.2026 für die Freiwillige Unternehmerversicherung

Für freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer, die aktuell mit der Mindestversicherungssumme in Höhe von 26.964,00 Euro versichert sind, gab es zum 01.01.2026 eine automatische Anpassung.

Die Mindestversicherungssumme entspricht 60 % der gesetzlich festgelegten Bezugsgröße des Jahres 2026 
(§ 6 Absatz 3 der Satzung der VBG, § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – SGB IV). Ab dem 01.01.2026 wurde diese an die aktuelle Bezugsgröße angepasst und beträgt jetzt 28.476,00 Euro.

Möchten Sie Ihre Versicherungssumme ändern? Sie können dies zum Ersten eines Monats mit Wirkung für die Zukunft online beantragen (§§ 6 und 20 der Satzung der VBG). Die Höchstversicherungssumme beträgt derzeit 120.000,00 Euro.

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