Neue Mindestversicherungssumme
Sie gilt seit 01.01.2025 für die Freiwillige Unternehmerversicherung
Für freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer, die aktuell mit der Mindestversicherungssumme in Höhe von 25.452,00 Euro versichert sind, gab es zum 01.01.2025 eine automatische Anpassung.
Die Mindestversicherungssumme entspricht 60 % der gesetzlich festgelegten Bezugsgröße des Jahres 2024
(§ 6 Absatz 3 der Satzung der VBG, § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – SGB IV). Ab dem 01.01.2025 wird diese an die aktuelle Bezugsgröße angepasst und beträgt dann 26.964,00 Euro.
Möchten Sie Ihre Versicherungssumme ändern? Sie können dies zum Ersten eines Monats mit Wirkung für die Zukunft online beantragen (§§ 6 und 20 der Satzung der VBG). Die Höchstversicherungssumme beträgt derzeit 120.000,00 Euro.