Neue Mindestversicherungssumme
Sie gilt seit 01.01.2026 für die Freiwillige Unternehmerversicherung
Für freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer, die aktuell mit der Mindestversicherungssumme in Höhe von 26.964,00 Euro versichert sind, gibt es zum 01.01.2026 eine automatische Anpassung.
Die Mindestversicherungssumme entspricht 60 % der gesetzlich festgelegten Bezugsgröße des Jahres 2025
(§ 6 Absatz 3 der Satzung der VBG, § 18 Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – SGB IV). Ab dem 01.01.2026 wird diese an die aktuelle Bezugsgröße angepasst und beträgt dann 28.476,00 Euro.
Möchten Sie Ihre Versicherungssumme ändern? Sie können dies zum Ersten eines Monats mit Wirkung für die Zukunft online beantragen (§§ 6 und 20 der Satzung der VBG). Die Höchstversicherungssumme beträgt derzeit 120.000,00 Euro.