Sozialversicherungswahl 2023

Wahl der ehrenamtlichen Vertretungen für die Selbstverwaltung der VBG

02.10.2023Lesezeit 3 min

Demokratische Mitbestimmung:

Die Durchführung der Sozialversicherungswahlen ist ein wichtiger Bestandteil unseres demokratischen Prozesses. Alle sechs Jahre bestimmen Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Sozialwahlen, wer ihre Interessen in der VBG vertreten soll. Für die Organisation und Durchführung der Wahlen wird ein Wahlausschuss gebildet.

  • Der Wahlausschuss

    Der Vorstand hat für die Sozialversicherungswahl 2023 mit Wirkung zum 01.12.2021 einen Wahlausschuss bestellt und ihn wie folgt besetzt:

    Vorsitzender des Wahlausschusses: Kay Schumacher

    Stellvertreterin des Vorsitzenden: Sandra Goldschmidt (ver.di)

    Beisitzende:

    Arbeitgebervertreter/-in

    1. Karl-Michael Seum

    2. Gilbert Wittig

    3. Ken Blöcker

    4. Ute Mascher

    Versichertenvertreter/-in

    1. Dr. Horst Riesenberg-Mordeja

    2. Thomas Scherer

    3. Stefan Czogalla

    4. Silke Schönherr-Wagner

    Stellvertretende Beisitzende:

    Arbeitgebervertreter

    1. Sebastian Günther

    2. Stefan Weihrauch

    Versichertenvertreter/-in

    1. Klaus-Dieter Schwettscher

    2. Elke Gilster

    3. N.N.

    4. Matthias Rickel

    Die öffentlichen Sitzungen des Wahlausschusses der VBG finden statt am: 26.09.2023 um 16:30 Uhr und am 28.09.23 um 08:30 Uhr im Hotel Neptun, Seestraße 19, 18119 Rostock

    Kontakt

    E-Mail: Sozialwahl@vbg.de

    • Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zur Vertreterversammlung bei der VBG

      PDF | 214,1 KB

    • Mitteilung über Einzelheiten der Wahl zur Vertreterversammlung der VBG in Leichter Sprache

      PDF | 983,7 KB

  • Das Wahlergebnis der Sozialwahl

    Der Wahlausschuss der VBG hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 nach der Konstituierung der Vertreterversammlung und die nach der Wahl des Vorstandes erforderlich gewordene Ergänzung der Vertreterversammlung (§ 79 Absatz 2 Satz 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung -SVWO-) das endgültige Wahlergebnis gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 SVWO festgestellt und zur öffentlichen Bekanntmachung freigegeben.

    • Wahlergebnis

      PDF | 244,1 KB

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