Sitzungskostenordnung

Änderung vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt

01.01.2022

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat mit Bescheid vom 02.02.2022 (Az.: 112-69310.1-623/2010) die von der Vertreterversammlung der VBG im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossene Änderung der Sitzungskostenordnung für die Mitglieder der Organe, der Rentenausschüsse und der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse der VBG vom 28. Januar 2010 in der Fassung vom 09.07.2020 gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB IV i. V. m. § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.

Die Änderung betrifft Kinderbetreuungs- und Pflegekosten (V.), die Höhe der Pauschbeträge in Ziffer VI. 1. bis 3. sowie eine Klarstellung zu virtuellen oder hybriden Sitzungsformaten und tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.

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