Sitzungskostenordnung

Änderung vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt

06.01.2025
  • Die Sitzungskostenordnung

    PDF | 123,4 KB

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat mit Bescheid vom 17.12.2024 (Az.: 112 – 10502#00025#0001) die von der Vertreterversammlung der VBG in ihrer Sitzung am 05.12.204 beschlossene Änderung der Sitzungskostenordnung für die Mitglieder der Organe, der Rentenausschüsse und der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse der VBG vom 28.01.2010 in der Fassung vom 05.12.2024 gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB IV i. V. m. § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.

Die Änderung betrifft u.a. die Höhe der Pauschbeträge in Ziffer VI. 1. bis 3. und tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.

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