DGUV Vorschrift 38
Genehmigung der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ durch das BMAS
Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Die von der Vertreterversammlung im schriftlichen Abstimmungsverfahren am 18.12.2020 ordnungsgemäß unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossene Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) wurde vom BMAS mit Bescheid vom 26. April 2021 (Az.: IIIb1-34124-2/138) genehmigt.
Die Vorschrift tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft (1. Juni 2021). Sie ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in der Fassung vom 01. Januar 1997, die zum 01. Juni 2021 außer Kraft tritt.