DGUV Vorschrift 25
Genehmigung der Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ durch das BMAS
Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Die von der Vertreterversammlung im schriftlichen Abstimmungsverfahren am 18.12.2020 ordnungsgemäß unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossene Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ (DGUV Vorschrift 25) wurde vom BMAS mit Bescheid vom 05. März 2021 Az.: IIIb1-34124-2/139VBG genehmigt.
Die Vorschrift tritt zum 01. April 2021 in Kraft. Sie ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ (DGUV Vorschrift 25/26) und die Unfallverhütungsvorschrift „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ (DGUV Vorschrift 20), die beide zum 01. April 2021 außer Kraft treten.