DGUV Vorschrift 2
Genehmigung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ durch das BMAS
Die von der Vertreterversammlung am 10.07.2025 ordnungsgemäß unter Beachtung der formellen Vorschriften beschlossene Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) wurde vom BMAS mit Bescheid vom 27.10.2025, Az.: 36050-8 genehmigt.
Die Vorschrift tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft (01.12.2025). Sie ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in der Fassung vom 01.01.2011, 1. Nachtrag der Fassung vom 01.07.2018, die zum 01.12.2025 außer Kraft tritt.
DGUV Vorschrift 2
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