Beauftragung des DGUV e.V.

28.03.20202 min

Pflichten nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)

Am 28.03.2020 trat das Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus (SARS-CoV-2) -Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass auch die Unfallversicherungsträgerinnen und -träger neben anderen Leistungsträgerinnen und -trägern nach den Sozialgesetzbüchern eine Strukturverantwortung für Erbringende sozialer Dienstleistungen übernehmen, die im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ihre Leistungen nicht mehr erbringen können bzw. dürfen und dadurch Einkommenseinbußen erleiden. Unter der Voraussetzung, dass sich diese Leistungserbringenden bereit erklären, ihre Ressourcen anderweitig zur Bekämpfung der Corona-Krise einzusetzen, können sie von den Leistungstragenden Zuschüsse von bis zu 75 % der regelmäßig an sie geleisteten Zahlungen erhalten.

Alle Unfallversicherungsträgerinnen und -trägern – so auch wir von der VBG – haben gemeinsam entschieden, die DGUV mit der Durchführung der Verfahren zur Erfüllung der durch das SodEG auferlegten Pflichten zu beauftragen (§ 88 ff Sozialgesetzbuch X (SGB X)). Die DGUV hat hierfür ein zentrales, online-basiertes Antragsverfahren eingerichtet und wird über ihre Landesverbände Anträge von den Leistungserbringenden entgegennehmen. Durch die DGUV erfolgt die abschließende Prüfung, ob alle Voraussetzungen für einen Anspruch gegenüber uns auf Zuschussgewährung nach dem SodEG dem Grunde und der Höhe nach vollständig vorliegen. Sind die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt, wird die DGUV einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringenden schließen und den monatlichen Zuschuss auszahlen; sie wird zu gegebener Zeit auch die Prüfung und Geltendmachung etwaiger Erstattungsansprüche wegen des Zuflusses von vorrangigen Mitteln nach § 4 SodEG übernehmen. Bei uns verbleibt gemäß § 88 Abs. 3 Satz 1 SGB X die Aufgabe, bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen die Gewährung einer Leistung abzulehnen.

BMAS - Fragen und Antworten zum SodEG

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Fragen und Antworten zum SodEG finden Sie unter dem folgenden Link.

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