
Vorsitzwechsel in den Selbstverwaltungsgremien
Die Selbstverwaltungsorgane wählen zu Beginn einer Wahlperiode aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Diese alternierenden Vorsitzenden müssen den verschiedenen Vertretungsgruppen angehören und wechseln sich jeweils mit Ablauf von 1,5 Jahren ab. So ist sichergestellt, dass sowohl die Versichertenseite als auch die Arbeitgeberseite alternierend den Vorsitz in den Selbstverwaltungsgremien der VBG innehaben.
In diesem Turnus hat die Versichertenvertreterin Gabriele Platscher zum 01.10.2026 (zweite v.l.) den Arbeitgebervertreter Volker Enkerts (erster v.l.) als Vorsitzenden des Vorstandes abgelöst. Parallel hat der Versichertenvertreter Stefan Urlaub (vierter v.l.) den Vorsitz in der Vertreterversammlung an die Arbeitgebervertreterin Claudia Frank (dritte v.l.) abgegeben.
Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Mitglieder von der Vertreterversammlung und dem Vorstand der VBG: