
VBG-Vertreterversammlung: Wichtige Themen und Beschlüsse im Juli
Die wichtigsten Beschlüsse
- In der Vertreterversammlung wurde das Haushaltsjahr 2024 der VBG einschließlich des Jahresabschlusses vorgestellt und abgenommen, wodurch der Vorstand und der Hauptgeschäftsführer entlastet wurden. Tim Hintzen, Vorsitzender des Finanzausschusses, berichtete hierfür unter anderem über die Entwicklung der Ausgaben bei der VBG.
- Mit einer Satzungsanpassung hat die Vertreterversammlung den Weg frei gemacht für eine sukzessive Ausweitung des Prämienverfahrens auf alle Mitgliedsunternehmen. Mario Pienn, Vorsitzender des Hauptausschusses, erläuterte die Hintergründe (siehe unten).
- Beschlossen wurden zudem die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und die dazugehörige DGUV-Regel 100-002. Frau Ganz, Vorsitzende des Ausschusses Prävention, berichtete unter anderem über Änderungen, welche die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen. Vor einem finalen Inkrafttreten muss die die DGUV Vorschrift 2 noch vom BMAS genehmigt werden.
Reden und Berichte
Neben diesen konkreten Beschlüssen berichteten der Vorstand, die Hauptgeschäftsführung und die verschiedenen Ausschüsse über ihre Themen und gaben Einblicke in ihre Arbeit und deren Ergebnisse im ersten halben Jahr 2025. Das waren die Kernthemen:

Ein kurzer Rückblick auf 2024
Vorstandsvorsitzender Volker Enkerts wies darauf hin, dass das Haushaltsjahr 2024 geprägt war von einer schwachen konjunkturellen Lage der Wirtschaft.
Seine Botschaft: "Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und sich wandelnden Arbeitswelten steht die VBG an der Seite ihrer Mitgliedsunternehmen und Versicherten."
Er verwies zudem auf die Jahresrechnung 2024. Die wichtigsten Fakten: Die Zahl der Unternehmen / Beitragspflichtigen stieg auf 957.098 an. Die Zahl der Pflicht- und freiwillig Versicherten (abhängigen Beschäftigten) ist um 0,3 Prozent auf 10.678.189 gestiegen. Die Anzahl der Unfälle stieg ebenfalls, um 4,4 Prozent auf 414.053.
Die VBG rüstet sich für die Zukunft
Kay Schumacher, Hauptgeschäftsführer der VBG, stellte die aktuellen Themen dar, die uns in unserer alltäglichen Arbeit bei der VBG beschäftigen. Er berichtete unter anderem über die Arbeit mit unserem neuen Kernsystem nova.APP und die IT-Kooperation mit der BGHM und mehreren Unfallkassen.
Sinkende Beiträge entlasten die Mitglieder
Eine wichtige Aussage von Vorstand und Hauptgeschäftsführung: Aufgrund der guten finanziellen Basis der VBG können wir allen Mitgliedern mitteilen, dass der Beitragsfuß für pflicht- und freiwillig Versicherte um mehr als 4 Prozent auf 4,40 Euro sinkt. Wir entlasten damit unsere Mitgliedsunternehmen, die sich in vielen Bereichen mit Kostensteigerungen konfrontiert sehen.
Intelligente Services für Versicherte und Unternehmen
Ob mit einem Projekt zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz für verständliche Behördensprache oder einem Projekt für die KI-gestützte Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: die VBG setzt auf kundenorientierte Services und eine schlanke Bürokratie. Dazu berichtete Nada Göltzer, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin.

Der VBG-Teilhabepreis
Im Rahmen der Vertreterversammlung wurde der Teilhabepreis 2025 der VBG verliehen. Mit dem Teilhabepreis zeichnet die VBG gute Praxisbeispiele für eine gelungene berufliche und/oder soziale Teilhabe nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit aus. Einzelheiten zum diesjährigen Gewinner sowie weitere Infos zum Teilhabepreis finden Sie auf dieser Website.

Das VBG-Prämienverfahren
Die VBG belohnt mit dem Prämienverfahren Mitgliedsunternehmen, welche über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investiert haben. Bisher war das Prämienverfahren auf Unternehmen aus Präventionsschwerpunkten beschränkt. Ab dem 01.01.2026 soll es für die Gefahrtarifstelle 09 „Unternehmen im sozialen, kulturellen und Freizeit-Bereich“ und ab dem 01.01.2028 dann für alle Mitgliedsunternehmen geöffnet werden. Zunächst muss die dafür beschlossene Satzungsanpassung noch von der zuständigen Rechtsaufsicht, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), genehmigt werden.

Der VBG-Jahresbericht 2024
Thema auf der Vertreterversammlung war auch der neue Jahresbericht 2024 der VBG. In einem neuen, webbasierten Gewand stellt er die Themen und Daten der VBG wie die Finanzen, die Präventionsleistungen und das Unfallgeschehen aus dem zurückliegenden Jahr transparent und interessant dar.

Vertrauen in die Selbstverwaltung
Die Vertreterversammlung der VBG basiert ebenso wie der Vorstand auf dem demokratischen Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung - einer wichtigen Säule im deutschen Sozialstaat. Durch dieses Prinzip können Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aktiv an der Gestaltung der Sozialversicherung mitwirken, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane wählen. Vor dem Hintergrund zunehmender Eingriffe des Staates in den Aufgabenbereich der Sozialen Selbstverwaltung hat die Vertreterversammlung nun einen Aufruf zu mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung beschlossen.