Vorsitzende Vertreterversammlung, Selbstverwaltung, Claudia Frank, Stefan Urlaub

Vertrauen in die Selbstverwaltung

Gelebte Demokratie und Sozialpartnerschaft

15.07.2025

Die Vertreterversammlung der VBG hat in ihrer Sitzung vom 10 Juli 2025 nachfolgenden Aufruf an die Bundesregierung zu mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung beschlossen. 

  1. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist die mitgliederstärkste gesetzliche Unfallversicherung. Sie hat eine leistungsfähige und über Jahrzehnte stabile Selbstverwaltung. Im Bereich von Prävention, Arbeitsschutz, Rehabilitation und Rentenabsicherung ist sie mehr als erfolgreich. Sie ist damit eine starke sozial- und wirtschaftspolitische Stütze Deutschlands.  
     
  2. Gesetzliche Grundlage dieser Selbstverwaltung und damit die Konstruktion der Selbstverwaltung, die seit über 130 Jahren erfolgreich – ohne Unterstützung aus Steuermitteln – gelebt wird, bilden §§ 29, 44 SGB IV. Finanziert nur von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, kontrolliert von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebenden (§§ 45 ff. SGB IV). Die erforderlichen Beiträge setzt die VBG eigenverantwortlich fest. Davon werden die notwendigen Leistungen für die Versicherten und für die Unternehmen finanziert.  
     
  3. Diese Form der Selbstverwaltung hat sich stets aktuellen Herausforderungen gestellt. Durch die Expertise der gewählten Vertreterinnen und Vertreter wird die Prävention kontinuierlich weiterentwickelt; die Selbstverwaltung ist ein Motor für Innovation, u.a. in den Bereichen
    • Entwicklung und Umsetzung branchenspezifischer wirksamer Präventionsmaßnahmen, § 14 SGB VII
    • Qualifizierung für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung in flächendeckenden Akademien
    • schnelle und umfassende Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; alles aus einer Hand, mit allen geeigneten Mitteln (§ 26 SGB VII).   
       
  4. Angesichts der Herausforderungen, in denen sich unser Land - demographisch, gesellschaftlich, sozial und wirtschaftlich - befindet, ist eine solche autonome Einrichtung nicht nur ein starkes Fundament sondern hat einen hohen politisch entlastenden Wert. Ein zu viel an Überwachung und Verwaltung, einhergehend mit nachlassender Leistung, führt dagegen zu einer Systemunzufriedenheit und letztendlich zur Ablehnung der Demokratie.  
     
  5. Ungeachtet der Erfolge spüren wir in den letzten Jahren eine immer größer werdende Einmischung des Staates, ohne dass dafür Gründe genannt werden oder erkennbar sind. Zu nennen sind hier Eingriffe in die Personalplanung und -gestaltung, Prüfungen durch den Bundesrechnungshof sowie Forderungen zur Übermittlung von Daten. Staatliche Kontrolle in Form einer Einflussnahme und Micromanagement sind nicht normiert und führen dazu, dass Vertrauen zerstört und Effizienz gemindert wird. Im Ergebnis wird hierdurch Bürokratie aufgebaut für ein System, das seit über 130 Jahren gut und ohne finanzielle Belastung der Steuerzahler funktioniert. Die kluge Aufgabenteilung, nämlich Rechtsaufsicht durch den Staat und die Freiheit der Selbstverwaltung, innerhalb des gesetzlichen Rahmens handeln und entscheiden zu können, geht verloren.    
     
  6. Versicherte und Arbeitgeber fordern gemeinsam von der neu gewählten Bundesregierung wieder mehr Vertrauen in die Selbstverwaltung. Wir möchten Respekt für die Leistung der Sozialpartner, die mit Vertrauen und Augenmaß die Arbeit der VBG stützen. Wir sind in Sorge vor einer schleichenden Aushöhlung ohne jeden Mehrwert. Es ist wichtiger denn je, dass wir uns wieder auf Augenhöhe begegnen.

Die Vertreterversammlung

gez.

Stefan UrlaubClaudia Frank
Vorsitzender der Vertreterversammlungalt. Vorsitzende der Vertreterversammlung
  • Aufruf - Vertrauen in die Selbstverwaltung

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