64. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Ende Januar fand der Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Experten aus verschiedenen Bereichen diskutierten, wie die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen verbessert werden kann. Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags fließen regelmäßig in Veränderungen des Straßenverkehrsrechts ein.

In acht Arbeitskreisen wurden aktuelle Themen besprochen. Zwei Arbeitskreise beschäftigten sich mit Fragen des Schadensersatzes bei unfallbedingten Ausfällen und der Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen. Weitere Arbeitskreise diskutierten die Vollstreckung von Verkehrsverstößen, die in anderen EU-Ländern begangen wurden, die Verbesserung der Aussagekraft von Unfalldaten und die Anforderungen an die Führerscheinprüfung. Ein Arbeitskreis behandelte außerdem den Dronenverkehr im Luftraum.

Radfahren unter dem Einfluss von Alkohol

Ein weiterer Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstags hat sich mit dem Führen von Fahrrädern und Pedelecs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss befasst. Aktuell gilt: Wer mit Fahrrad oder Pedelec fährt und dabei keine Anzeichen für eine beeinträchtigte Fahrweise zeigt oder einen Unfall hat, kann auch bei einer Teilnahme am Straßenverkehr nach erheblichem Alkoholkonsum nicht sanktioniert werden. Laut einer forsa-Umfrage wissen nur 17 Prozent der Befragten, dass die aktuelle Grenze für eine alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit mit dem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille liegt. Die bekannte 0,5 Promille Grenze gilt bisher nur für Kraftfahrzeuge wie PKW und E-Scooter. Zeigt sich jedoch eine auffällige Fahrweise oder kommt es zu einem Unfall, kann bereits eine Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen haben – auch bei der Nutzung von Fahrrad oder Pedelec.

Nach ersten Prognosen für 2025 soll die Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen getöteten Radfahrenden um über 10 Prozent steigen. Da bei solchen Unfällen immer wieder auch Alkoholeinfluss eine Rolle spielt, empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, eine Ordnungswidrigkeit für Rad- und Pedelecfahrende einzuführen, die der 0,5 Promille Grenze für Kraftfahrzeugführende entspricht. Da das Gefährdungspotenzial im Vergleich zu einem Kraftfahrzeug geringer ist, soll diese Regelung jedoch erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille gelten.

Ablenkung im Straßenverkehr

 Im verbleibenden Arbeitskreis wurde die zunehmende Ablenkung im Straßenverkehr thematisiert. Die tatsächliche Beteiligung von Ablenkung an Unfällen ist schwer nachzuweisen und kaum quantifizierbar. Dennoch deuten viele Hinweise darauf hin, dass Ablenkung ein relevanter Faktor bei der Unfallentstehung ist. Besonders handgehaltene elektronische Geräte wie Mobiltelefone stehen hier oft im Fokus.

Der Verkehrsgerichtstag fordert daher unter anderem:

  1. Die Überwachung soll durch automatisierte Methoden verstärkt werden.
  2. Dafür soll ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden.
  3. Fahrzeughersteller sollen Fahrzeuge so konzipieren, dass die Bedienung keine unnötige Ablenkung verursacht.

In den letzten Jahren wurden viele Bedienfunktionen zusammen mit Infotainmentelementen in zentrale Displays integriert, was oft längere Blickabwendungen für die Suche in Bedienmenüs erfordert. Bei der Beschaffung von betrieblich genutzten Fahrzeugen sollte daher darauf geachtet werden, dass wichtige Fahrzeugfunktionen intuitiv bedienbar sind und die Suche keine längere Blickabwendung erfordert.