Betriebliche psychologische Erstbetreuung
Informationen, Praxishilfen und Hinweise zu den Ausbildungs-Gutscheinen der VBG
Infolge schwerwiegender Ereignisse bei der Arbeit benötigen Betroffene Unterstützung, um negative Folgen für ihre Gesundheit zu minimieren. Die VBG unterstützt Mitgliedsunternehmen bei Maßnahmen zur Bewältigung von Gewaltereignissen, die nach einem traumatischen Ereignis ansetzen. Eine wirksame Maßnahme ist die Betriebliche psychologische Erstbetreuung. Erstbetreuer kümmern sich um Betroffene von traumatischen Ereignissen und leisten emotionalen Beistand. Hierbei spielen die zeitliche und örtliche Komponente eine wesentliche Rolle. Unternehmen können Betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer ausbilden lassen, die betroffene Menschen nach einem Ereignis begleiten und unterstützen.
Was ist eine Betriebliche psychologische Erstbetreuung?
Betriebliche psychologische Erstbetreuung ist die durch Arbeitgebende kurzfristig und ereignisnah angebotene methodisch-strukturierte, nicht therapeutische psychosoziale Beratung und Unterstützung für Betroffene von traumatischen Ereignissen durch speziell qualifizierte Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer. Die Betriebliche psychologische Erstbetreuung beinhaltet die Bedürfnis- und Bedarfserhebung, die psychische Stabilisierung sowie die Vermittlung in das soziale Netzwerk der Betroffenen und/oder in mittel- und gegebenenfalls längerfristige psychosoziale Hilfen (in Anlehnung an DIN 13050).
Medien zum Thema
Ausführliche Informationen zur Betrieblichen psychologischen Erstbetreuung finden Sie in den folgenden Publikationen der DGUV.
Grundlagen der Erstbetreuung
Abgrenzung der Ersten Hilfe gegenüber der Erstbetreuung
Ausbildung von Erstbetreuerinnen und -betreuern
Die VBG unterstützt Unternehmen finanziell bei der Ausbildung von Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern. Für eine Bezuschussung der Ausbildung in Form eines Gutscheins füllen Sie bitte das Antragsformular aus (siehe Link zum Ausbildungsgutschein).
Voraussetzungen für den Gutscheinantrag
Für die finanzielle Unterstützung der Ausbildung durch die VBG sollte Ihr Unternehmen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Umsetzung der Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebliches Konzept zur Betrieblichen psychologischen Erstbetreuung
So funktioniert das neue Gutschein-Verfahren
- Das Antragsformular (siehe Link oben) vollständig ausfüllen und absenden
- Der Antrag sowie die Erfüllung der Voraussetzungen werden von der VBG geprüft.
- Nach der Antragsbewilligung erhält das Unternehmen eine Kostenzusage in Höhe von 200,00 Euro pro auszubildende Person.
- Mit dieser Kostenzusage wendet sich das Unternehmen an einen Ausbildungsträger für Betriebliche psychologische Erstbetreuung und lässt entsprechend des genehmigten Antrages Erstbetreuer beziehungsweise Erstbetreuerinnen ausbilden.
- Der Ausbildungsträger rechnet entsprechend der Kostenzusage 200,00 Euro pro Person mit der VBG ab, den Differenzbetrag übernimmt das Unternehmen.
Bei Rückfragen zu unseren Ausbildungsgutscheinen melden Sie sich bitte per E-Mail an: erstbetreuung@vbg.de