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Beschränkungen für Diisocyanate

Mann, der Schaumversiegelungsmittel mit Abdichtungspistole aufträgt, um das Fenster zu isolieren

Die EU-Verordnung 2020/1149 zur Beschränkung von Isocyanaten ist 2020 in Kraft getreten, um den Schutz vor den Risiken von Diisocyanaten zu erhöhen. Aus diesem Grund wurden im Rahmen der REACH-Verordnung Maßnahmen für eine sicherere Verwendung vorgeschrieben.

Dies betrifft alle Produkte der gewerblichen und industriellen Verwendung, die Diisocyanate ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Auf dem Etikett muss folgender Hinweis bezüglich einer Schulungspflicht angebracht sein: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“.

Nach dem genannten Zeitpunkt dürfen nur noch diisocyanathaltige Produkte verwendet werden, wenn die mit diesen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten eine entsprechende Schulung durchlaufen haben.

Weitere Informationen finden Sie unter "Umgang mit Gefahrstoffen".

Neufassung des VBG-Fachwissen "Gefahrstoffe sicher lagern"

Das VBG-Fachwissen "Gefahrstoffe sicher lagern" beschreibt die Anforderungen an die Gefahrstofflagerung unter Berücksichtigung der Änderungen in der überarbeiteten Fassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".

Die überarbeitete Fassung des VBG-Fachwissen "Gefahrstoffe sicher lagern" steht als Download zur Verfügung.

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