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DGUV Information 213-116 Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen

Seit Anfang Oktober kann die DGUV-I „Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen“ unter folgendem Link heruntergeladen werden: DGUV Information 213-116 „Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen“

Diese DGUV Information präzisiert die Forderungen der Gefahrstoffverordnung und ist eine Hilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen.

Sie geht sowohl auf Gefährdungen und damit verbundene persönliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, als auch auf Möglichkeiten der Substitution ein. Ausführlich werden tätigkeitsspezifische Schutzmaßnahmen behandelt wie sie unter anderem beim Laminieren, beim Beschichten oder im Formenbau benötigt werden.

Die neue TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“

Seit Ende Juli 2024 gibt es eine Neufassung der TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“, die die bisherige Version von 2009 ersetzt.

Wie aus dem Titel ersichtlich, beschreibt diese Technische Regel Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten.

Wesentliche Änderungen betreffen sowohl die Anpassung an die CLP-Verordnung, als auch die Beschränkung von Diisocyanaten nach der REACH-Verordnung.

Sie gibt auch einen Hinweis auf den neuen EU-Arbeitsplatzgrenzwert.

Die TRGS 430 können Sie unter folgendem Link bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herunterladen:

Beschränkungen für Diisocyanate

Mann, der Schaumversiegelungsmittel mit Abdichtungspistole aufträgt, um das Fenster zu isolieren

Die EU-Verordnung 2020/1149 zur Beschränkung von Isocyanaten ist 2020 in Kraft getreten, um den Schutz vor den Risiken von Diisocyanaten zu erhöhen. Aus diesem Grund wurden im Rahmen der REACH-Verordnung Maßnahmen für eine sicherere Verwendung vorgeschrieben.

Dies betrifft alle Produkte der gewerblichen und industriellen Verwendung, die Diisocyanate ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Auf dem Etikett muss folgender Hinweis bezüglich einer Schulungspflicht angebracht sein: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“.

Nach dem genannten Zeitpunkt dürfen nur noch diisocyanathaltige Produkte verwendet werden, wenn die mit diesen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten eine entsprechende Schulung durchlaufen haben.

Weitere Informationen finden Sie unter "Umgang mit Gefahrstoffen".

Neufassung des VBG-Fachwissen "Gefahrstoffe sicher lagern"

Das VBG-Fachwissen "Gefahrstoffe sicher lagern" beschreibt die Anforderungen an die Gefahrstofflagerung unter Berücksichtigung der Änderungen in der überarbeiteten Fassung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".

Die überarbeitete Fassung des VBG-Fachwissen "Gefahrstoffe sicher lagern" steht als Download zur Verfügung.

  • VBG-Fachwissen "Gefahrstoffe sicher lagern"

    PDF | 562,8 KB

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