Umgang mit Gefahrstoffen
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert je nach Höhe der Gefährdung gestaffelte technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Informationen über den Stand der Technik von Schutzmaßnahmen geben zum Beispiel
REACH
Beschränkung für Diisocyanate – Einsatz nach Schulung weiterhin möglich
Die EU-Verordnung 2020/1149 zur Beschränkung von Isocyanaten der Europäischen Kommission ist 2020 in Kraft getreten, um den Schutz vor den Risiken von Diisocyanaten zu erhöhen.
Diisocyanate sind unter anderem in vielen Bereichen der Branche Glas und Keramik weit verbreitet. Man trifft auf sie in Form von Polyurethanen in der Isolierglasversiegelung, in der Kunststoffformenherstellung, bei der Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffschäumen und bei der Oberflächenbeschichtung. Sie finden Verwendung als Klebstoffe, Schäume, Lacke und Dichtstoffe. Durch eine Reaktion von Isocyanaten, bzw. Diisocyanaten mit Polyolen oder Wasser entstehen Polyurethane (PU).
Gefährdung
Schon eine geringe Konzentration an Diisocyanaten kann zu einer Sensibilisierung der Haut oder Atemwege führen. Sie können zum Beispiel Asthma und Hauterkrankungen verursachen und sind daher häufig Auslöser von berufsbedingten Erkrankungen. Besonders bei Spritzanwendung oder Tätigkeiten bei einer Erwärmung über 45 °C ist von einer hohen inhalativen Gefährdung (Gefährdung durch Einatmen) auszugehen. Auch wiederholter Hautkontakt kann eine stoffspezifische Atemwegssensibilisierung auslösen.
REACH-Beschränkung
Aus diesem Grund wurden im Rahmen der REACH-Verordnung der Umgang mit Diisocyanaten strenger geregelt und Maßnahmen für eine sicherere Verwendung vorgeschrieben. Dies betrifft alle Produkte der gewerblichen und industriellen Verwendung, die Diisocyanate ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Auf dem Etikett der unter die Beschränkung fallenden Produkte, muss seit Februar 2022 folgender Hinweis bezüglich einer Schulungspflicht angebracht sein: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“. Das bedeutet, nach dem genannten Zeitpunkt dürfen nur noch diisocyanathaltige Produkte verwendet werden, wenn die mit diesen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten eine entsprechende Schulung durchlaufen haben.
Schulung
Diese Schulungen können auf verschiedene Weise, vor Ort, hybrid oder als e-Learning, durchgeführt werden.
Die Verordnung sieht drei Gefährdungsstufen vor - gering, mittel und hoch, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch das Anwenderunternehmen ermittelt werden müssen. Dementsprechend sind die Schulungsinhalte in drei aufeinander aufbauende Blöcke gegliedert. Auf diese Weise sollen den Beschäftigten die von Diisocyanaten ausgehenden Gefahren verdeutlicht und sie zur Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bewegt werden. Mindestens alle 5 Jahre muss der erfolgreiche Abschluss der Schulung durch den Arbeitgeber dokumentiert werden.
Präsenzschulungen sollen von Experten und Expertinnen durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Techniker/Technikerinnen oder Ingenieure/Ingenieurinnen der Naturwissenschaften, die über besondere Kenntnisse und Erfahrung in der sicheren Produktanwendung und den Gesundheitsgefahren durch Isocyanate verfügen, sein.
Die Lieferanten müssen den Abnehmern für die zu schulenden Beschäftigten Schulungsmaterial zur Verfügung stellen. Daher bietet die VBG diese Schulungen nicht an. Die Entwicklung eines Schulungskonzeptes, sowie die Entwicklung und Erstellung der Schulungsmaterialien liegt in der Verantwortung der Herstellerverbände.
Inzwischen stehen Onlineschulungen der Hersteller zur Verfügung. Dabei muss aus dem umfangreichen Angebot der Schulungen der richtige Kurs ausgewählt werden.
Neufassung der TRGS 510
„Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
Die Technische Regel Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) wurde grundlegend überarbeitet. Die Überarbeitung ist im Februar 2021 in Kraft getreten.
Die TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, die Bereitstellung zur Beförderung und das Bereithalten größerer Mengen an Gefahrstoffen. Sie schließt auch Tätigkeiten wie das Ein- und Auslagern, das Transportieren innerhalb eines Lagers und das Beseitigen von freigesetzten Gefahrstoffen ein.
Die wichtigsten wesentlichen Änderungen der neuen TRGS sind auf der letzten Seite des Dokuments zusammengefasst. Durch die aufgezeigten Maßnahmen zur Lagerung von Gefahrstoffen soll sowohl eine Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten als auch eine Gefährdung der Umwelt vermieden werden.
Die TRGS 510 können Sie unter folgendem Link herunterladen.
Weitere Informationen
Epoxidharze
Richtige Auswahl und sichere Handhabe
Da Epoxidharze (EP) in ausgehärtetem Zustand ausgezeichnete technische Eigenschaften aufweisen, werden sie in zunehmendem Maße in vielen Bereichen in Industrie und Handwerk eingesetzt. Im Gegensatz zu ausgehärteten EP weisen unausgehärtete EP ein hohes Allergenpotential auf: beide Komponenten – Harz und Härter - können sensibilisierende Stoffe enthalten. Bei einem manuellen Umgang mit EP können die allergieauslösenden Inhaltsstoffe zu berufsbedingten Hauterkrankungen führen. Die Inhaltsstoffe der meisten Härter wirken zusätzlich noch reizend bzw. ätzend auf Haut und Schleimhäute (Atemwege!).
Nachdem eine Substitution der EP meist nicht möglich ist, ist es umso wichtiger, dass die Unternehmen über die von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren informiert sind und notwendige Schutzmaßnahmen umsetzen.
Aus diesem Grund haben Experten nun Kriterien zur Bewertung von EP entwickelt, einen Rechner zum Vergleich der ätzenden und sensibilisierenden Wirkung zweier unterschiedlicher Epoxidharz-Produkte (EIS-Rechner) zur Verfügung gestellt, sowie arbeitsschutzrelevante Informationen (Schutzhandschuhempfehlung bei lösemittelfreien EP) auf der Internetseite der DGUV zusammengetragen.
All diese Informationen finden Sie unter diesem Link.
Sicherer Umgang mit Kühlschmierstoffen (KSS)
Kühlschmierstoffe sind flüssige Hilfsstoffe zum Kühlen, Schmieren und Spülen von Werkzeugen und Werkstücken, insbesondere bei Fertigungsverfahren der spanenden Be- und Verarbeitung.
VBG-Fachwissen "Sicherer Umgang mit Kühlschmierstoffen in der keramischen und Glas-Industrie"
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