Toilettenräume
Nutzen
Der Toilettenraum kann hygienisch gepflegt und benutzt werden.
Bereich: Funktionsbereiche in Gebäuden
Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen in Toilettenräumen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hinweise zur Gestaltung
Allgemeine Hinweise zu Toilettenräumen
Sanitärräume (Toiletten-, Waschräume) sind getrennt nach Geschlecht eingerichtet oder die Nutzung ist getrennt möglich – zum Beispiel durch eine abschließbare Tür. In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich.
Die Toilettenräume sind im Gebäude so verteilt, dass sie im Idealfall von ständigen Arbeitsplätzen nicht mehr als 50 Meter (maximal 100 Meter) und nicht weiter als eine Etage entfernt sind. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durch das Freie führen.
Bei neu geplanten Arbeitsstätten unterschreitet die lichte Höhe von Toilettenräumen nicht die Höhe von 2,50 Metern.
Auf Toilettenräume wird deutlich sichtbar hingewiesen.
Vor den Toilettenräumen ist erforderlichenfalls – zum Beispiel bei stark schmutzender Tätigkeit – eine geeignete Einrichtung zur Reinigung des Schuhwerkes – zum Beispiel Gitterroste, Fußmatten, Schuhreinigungsanlagen – vorhanden.
Die Nennbeleuchtungsstärke der Beleuchtungseinrichtungen beträgt in Toilettenräumen mindestens 200 Lux. Bei Spiegelbeleuchtung soll die vertikale Mindestbeleuchtungsstärke 500 lx betragen.
Vorhandene Bodeneinläufe sind mit einem Geruchsverschluss ausgestattet.
Toiletten
Ein Vorraum ist vorhanden bei mehreren Toiletten in einem Toilettenraum oder einem unmittelbaren Zugang zum Toilettenraum aus einem
- Arbeits-,
- Pausen-,
- Bereitschafts-,
- Wasch-, Umkleide- oder
- Erste-Hilfe-Raum.
Im Vorraum befindet sich kein Urinal.
Für männliche Beschäftigte ist bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen mindestens ein Drittel als Toiletten, der Rest als Urinale ausgeführt.
Ein Toilettenraum soll nicht mit mehr als zehn Toilettenzellen und zehn Urinalen ausgestattet sein.
Der Türanschlag sollte möglichst nach außen erfolgen, um zum Beispiel Personen im Notfall leichter bergen zu können.
Mindestanzahl von Toiletten einschließlich Urinale, Handwaschgelegenheiten
weibliche oder männliche Beschäftigte Mindestanzahl bei niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung Mindestanzahl bei hoher Gleichzeitigkeit der Nutzung Toiletten/Urinale Handwaschgelegenheiten Toiletten/Urinale Handwaschgelegenheiten bis 5 1*) 1 2 1 6 bis 10 1*) 1 3 1 11 bis 25 2 1 4 2 26 bis 50 3 1 6 2 51 bis 75 5 2 7 3 76 bis 100 6 2 9 3 101 bis 130 7 3 11 4 131 bis 160 8 3 13 4 161 bis 190 9 3 15 5 191 bis 220 10 4 17 6 221 bis 250 11 4 19 7 je weitere 30 Beschäftigte +1 je weitere 90 Beschäftigte +1 1 je weitere 30 Beschäftigte +2 je weitere 90 Beschäftigte +2 *) für männliche Beschäftigte wird zuzüglich 1 Urinal empfohlen Die Mindesthöhe der Trennwände und Türen von Toilettenzellen beträgt mindestens 1,90 Meter ab Oberkante Fertigfußboden. Bei unvollständig abgetrennten Toilettenzellen beträgt der Abstand zwischen Fußboden und der Unterkante der Trennwände oder Türen maximal 0,10 Meter bis 0,15 Meter. Für die Reinigung sollte jedoch ein ausreichender Abstand zum Fußboden vorgesehen sein.
Der Fußbodenbelag ist auch im feuchten Zustand rutschhemmend. Siehe Themenbereich "Fußböden"
In jede Toilettenzelle und jedem Toilettenraum befinden sich Kleiderhaken, Papierhalter und eine Toilettenbürste.
In jedem Toilettenraum befinden sich Handwaschgelegenheiten, Abfallbehälter, Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände.
Toilettenräume müssen ausreichend durch eine freie Lüftung oder eine Lüftungstechnische Anlage belüftet werden.
Bei einer freien Lüftung sind folgende Querschnitte der Lüftungsöffnungen mind. erforderlich: pro Urinal bei einseitiger Fensterlüftung 0,10 m² und Querlüftung 0,06 m²; pro Toilette bei einseitiger Fensterlüftung 0,17 m² und Querlüftung 0,10 m².
Bei einer technischen Lüftung beträgt der Abluftvolumenstrom mindestens 11 m³/(h m²).
Bei bestehenden Arbeitsstätten sind Abweichungen möglich (nach ASR A4.1 Absatz 5.3, 5.4).