Blick von unten auf einen Fahrstuhl

Aufzüge

Nutzen

Technisch und gestalterisch einwandfreie Aufzüge ermöglichen einen störungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb.

Bereich: Verkehrsflächen in Gebäuden

Zu untersuchen sind mögliche Gefährdungen beim Betrieb von Aufzügen. Es sind Maßnahmen zu treffen, damit diese sicher benutzt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Hilfreiche Hinweise zur sicheren Gestaltung Ihrer Aufzüge

  • Hinweise zur Gestaltung
    • Schachtgrube, Schachtkopf, Schachtwände, Lichtöffnungen und Verglasungen, Triebwerksraum, Rollenraum sind so ausgelegt und gebaut, dass sie die Anforderungen an Maßhaltigkeit und Festigkeit entsprechen (nach DIN EN 81-1/2).
    • Für jeden Aufzug ist mindestens ein eigenes Triebwerk vorhanden. Diese Anforderung gilt nicht für Aufzüge, bei denen die Gegengewichte durch einen zweiten Fahrkorb ersetzt werden.
    • Die elektrischen Betriebsmittel sind so installiert und geschaltet, dass Verwechslungen mit nicht zum Aufzug gehörenden Stromkreisen ausgeschlossen sind, die Energieversorgung unter Last geschaltet werden kann, die Bewegungen des Aufzuges von elektrischen Sicherheitseinrichtungen, die in einem eigenen Sicherheitsstromkreis angeordnet sind, abhängig sind und ein Fehler in der elektrischen Anlage nicht zu einem gefährlichen Zustand führt.
    • Die Aufzüge sind so ausgelegt, dass der Zugang zu dem vom Fahrkorb durchfahrenen Bereich außer für Wartungszwecke und in Notfällen nicht möglich ist.
    • Die Aufzüge sind so ausgelegt, dass Quetschgefahren in den Endstellungen des Fahrkorbes ausgeschaltet werden.
    • In Abhängigkeit von den durchzuführenden Tätigkeiten an Aufzugsanlagen sind Verankerungen (Lastabtragungspunkte) für Gerüste im Aufzugsschacht, Anschlagpunkte für Hub- und Zuggeräte sowie Anschlageinrichtungen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz planerisch, statisch und organisatorisch zu berücksichtigen.
    • Durchgänge, Durchstiege, Luken und Öffnungen in Verkehrswegen sind mit einer Zugangsbreite von mindestens 0,50 m auszuführen.
  • Weiterführende Informationen

    Normenreihe DIN EN 81 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“

    DGUV Information 209-053 "Tätigkeiten an Aufzugsanlagen"