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SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests in Unternehmen

Nahaufnahme der mit Schutzhandschuhen bekleideten Hände einer Person, die einen Antigen-Schnelltests durchführt.


Informationen
zu SARS-CoV-2
Antigen-Schnelltests
in Unternehmen

Informationen zur Planung, Durchführung und Dokumentation

Die SARS-CoV-2-Diagnostik stellt eine tragende Säule im Rahmen der Erkennung der Infektion und der Steuerung von Maßnahmen dar. Für den Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 stehen derzeit zwei unterschiedliche Testverfahren für den Erregernachweis zur Verfügung: PCR-Tests mit Nukleinsäureamplifikationstechnik und Antigentests. Diese Tests sind zur Anwendung durch Fachpersonal vorgesehene (Labortests und sogenannte „Point-of-Care-“(POC-) Tests, die direkt vor Ort fachgerecht durchgeführt werden können.

Antigentests lassen sich mit deutlich weniger Aufwand durchführen und liefern ein Ergebnis in kurzer Zeit, weisen allerdings eine geringere Sensitivität und Spezifität als PCR-Tests auf, was zu einer höheren Anzahl falsch negativer beziehungsweise falsch positiver Testergebnisse führen kann. Sie können durch Fachpersonal, geschultes Personal oder als Selbsttests durchgeführt werden. Für die Anwendung in Unternehmen sind deshalb bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten.

Durch eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) dürfen seit Februar 2021 auch Unternehmen und Einrichtungen, die eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit anbieten (§ 2 Absatz 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSIG), Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 beziehen und nutzen.

Mit der am 27.04.2021 in Kraft getretenen 3. Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen in Deutschland ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens zwei kostenlosen Antigen-Schnelltest machen.

Über aktuelle, derzeit zugelassenen SARS-CoV-2-Testsysteme nach § 1 Satz 1 Coronavirus-TestV zur professionellen Anwendung und zur Eigenanwendung informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter BfArM - Antigen-Tests auf SARS-CoV-2. Eine vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests wurde durch das Paul-Ehrlich Institut durchgeführt und ist unter Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus COVID-19 abrufbar.


Durchführung
von SARS-CoV-2
Antigen-Schnelltests
in Unternehmen


Vorgehen
nach SARS-CoV-2
Antigen-Schnelltests
in Unternehmen


Dokumentation
über Durchführung
von SARS-CoV-2
Antigen-Selbsttest


Bescheinigung über Durchführung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest mit geschultem Personal

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