Informationen zur Planung, Durchführung und Dokumentation
Antigentests lassen sich mit deutlich weniger Aufwand durchführen und liefern ein Ergebnis in kurzer Zeit, weisen allerdings eine geringere Sensitivität und Spezifität als PCR-Tests auf, was zu einer höheren Anzahl falsch negativer beziehungsweise falsch positiver Testergebnisse führen kann. Sie können durch Fachpersonal, geschultes Personal oder als Selbsttests durchgeführt werden. Für die Anwendung in Unternehmen sind deshalb bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten.
Durch eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) dürfen seit Februar 2021 auch Unternehmen und Einrichtungen, die eine Dienstleistung zur Versorgung der Allgemeinheit anbieten (§ 2 Absatz 10 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSIG), Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 beziehen und nutzen.
Mit der am 27.04.2021 in Kraft getretenen 3. Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Unternehmen in Deutschland ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens zwei kostenlosen Antigen-Schnelltest machen.
Über aktuelle, derzeit zugelassenen SARS-CoV-2-Testsysteme nach § 1 Satz 1 Coronavirus-TestV zur professionellen Anwendung und zur Eigenanwendung informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter BfArM - Antigen-Tests auf SARS-CoV-2. Eine vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests wurde durch das Paul-Ehrlich Institut durchgeführt und ist unter Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus COVID-19 abrufbar.