Berufskrankheiten

Bei Berufskrankheiten handelt es sich um Erkrankungen, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung festgelegt sind. Hier erfahren Sie mehr.

Was sind Berufskrankheiten?

Berufskrankheiten sind spezielle Erkrankungen, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Diese Krankheiten sind in einer Verordnung der Bundesregierung festgelegt (Berufskrankheiten-Verordnung). Dort sind nur solche Krankheiten aufgeführt, die nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht werden und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.

Zivilisations- und Allgemeinkrankheiten, mehr oder weniger bei allen Berufsgruppen und Teilen der Bevölkerung in gleicher Weise auftreten, sind indes nicht als Berufskrankheiten anerkannt.

Berufskrankheiten melden

Wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, ist schnelles Handeln schon bei Verdacht auf eine Berufskrankheit entscheidend und es muss unverzüglich eine Meldung erfolgen. So gehen Sie vor:

Als Unternehmerin / Unternehmer

Wenn Sie Anzeichen dafür bemerken, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von einer Berufskrankheit betroffen sein könnte, ist eine sofortige Meldung an die VBG erforderlich.

Als Ärztin / Arzt

Bei einem begründeten Verdacht, dass sich bei einer Patientin oder einem Patient eine Berufskrankheit entwickeln könnte oder bereits vorliegt, ist eine umgehende Meldung an die VBG notwendig.

Als versicherte Person

Wenn Sie selbst den Verdacht haben, an einer Berufskrankheit zu leiden, können Sie sich jederzeit direkt an die VBG wenden. Nutzen Sie dafür gerne unseren Online-Service,  die Kontakt-Funktionoder rufen Sie uns an. Ihre zuständige Bezirksverwaltung finden Sie in der Kontaktbox auf der rechten Seite.

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