Erfahrungsaustausch für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern

Seminarnummer GSTFA

Art des Seminars
props.seminarTypeLabelData
Status
Ausgebucht
Dauer
2 Tage

Aktuell ist leider kein freier Platz verfügbar. Informieren Sie sich gerne ab dem 9. Oktober über das Seminarangebot 2026.

Thema

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen

Branche

Branchenübergreifend

Zielgruppe

Weitere

Besonderer Hinweis

Das Seminar wird in Kooperation von der BGHM als FKAB62 in deren Seminarorten durchgeführt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksverwaltung.

Ausgangssituation und Zielgruppe

Wie entwickelt sich die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern? Was gibt es an neuen Lernmedien? Was tut sich bei der aktiven und passiven Sicherheit von Flurförderzeugen und Anbaugeräten? Wenn Sie als erfahrener Ausbilder Antworten auf diese Fragen finden, sich als erfahrener Ausbilder fortbilden, Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen und sich mit Berufskollegen über den Ausbildungsalltag austauschen möchten, dann bietet Ihnen dieses Seminar die Gelegenheit dazu. Voraussetzung ist, dass Sie an einem Lehrgang für Ausbilder von Gabelstaplerfahrern bei einer Berufsgenossenschaft oder an einer gleichwertigen Ausbildung bei einem anderen Ausbildungsträger teilgenommen und mehrjährige Berufserfahrung als Ausbilder haben.

Themen im Überblick

  • Erfahrungsaustausch
  • Neues im Regelwerk, Aktuelles Unfallgeschehen
  • Rechtssicher im Betrieb ausbilden
  • Stationsarbeiten zu Unterweisungen, Routenzüge, Teleskopstapler

Nutzen

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen anderer Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Fachleuten reflektieren Sie Ihre eigene Ausbildertätigkeit und entwickeln neue Ideen. Sie vertiefen Ihr Fachwissen in Bezug auf die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Grundkenntnisse. Durch praktische Übungen lernen Sie Durchführungsvarianten kennen und bauen somit Ihre Handlungsfähigkeit weiter aus.

Hinweis

Das Seminar wird in Kooperation von der BGHM als FKAB62 in deren Seminarorten durchgeführt.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksverwaltung.