
Herzlich willkommen!
Schön, dass Sie da sind. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zum Start in den Arbeitsschutz wissen müssen. Denn mit der Mitgliedschaft bei Ihrer Berufsgenossenschaft genießen Sie unseren Schutz - Sie haben aber auch die Pflicht, sich um die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Beschäftigten zu kümmern.
Ihr Start in den Arbeitsschutz
Das Wichtigste zuerst: Mit der Einstellung der ersten Beschäftigten ist es Ihre Verpflichtung, sich um eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu kümmern. (DGUV-Vorschrift 2) Wir helfen Ihnen dabei!
Unser Angebot: Wir bieten Ihnen kostenfreie Tools an, mit denen Sie Ihren Verpflichtungen einfach, unkompliziert und rechtssicher nachkommen können.
Was müssen Sie tun? Damit Sie das passende Tool finden, benötigen wir lediglich eine Information über die Anzahl Ihrer Beschäftigten von Ihnen.
So berechnen Sie die Anzahl Ihrer Beschäftigten
Die Anzahl der Beschäftigten berechnet sich nicht pro Kopf, sondern nach der wöchentlichen Arbeitszeit.
- bis zu 20 Stunden = 0,5 Beschäftigte
- mehr als 20 bis zu 30 Stunden = 0,75 Beschäftigte
- mehr als 30 Stunden = 1 Beschäftigte
Die Summe daraus ergibt die Anzahl Ihrer Beschäftigen, auf deren Basis wir Ihnen verschiedene Tools empfehlen.
Ergibt Ihre Berechnung weniger als 11 Beschäftigte, ist das richtige Tool für Sie das Kompetenzzentren-Portal. Bei 11 bis 50 Beschäftigten empfehlen wir das Tool DIAdrei.
Beschäftigten Sie mehr als 50 Personen, müssen Sie eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Lassen Sie sich gerne durch uns kostenfrei beraten. Nutzen Sie dazu den gelben Kontaktbutton rechts unten auf dieser Seite.