Foto von Petra Kirschnek die an einem Tisch mit einer Akte in der Hand sitzt.

Was macht man eigentlich als Mitglied der VBG-Selbstverwaltung?

23.09.2022Lesezeit 1 min

Die VBG ist nach dem Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung demokratisch aufgebaut. Sie ist in ihrer Rechtsform eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane, die für die Berufsgenossenschaft handeln, sind die Vertreterversammlung und der Vorstand, die alle sechs Jahre in den Sozialwahlen neu gewählt werden.

Vertreterversammlung und Vorstand bilden darüber hinaus besondere Ausschüsse, die über Renten und Widersprüche entscheiden. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Versicherte besetzen Gremien der Berufsgenossenschaft ehrenamtlich. Sie bringen ihre betrieblichen Erfahrungen und ihren Sachverstand ein und ermöglichen so praxisnahe Entscheidungen. Ziel ist ein Höchstmaß an Transparenz und Akzeptanz für alle Seiten. 
 

Petra Kirschnek ist hauptberuflich Rechtsanwältin und engagiert sich seit knapp zwei Jahren als Arbeitgebervertreterin im VBG-Rentenausschuss in Dresden. In einem Interview im Certo-Portal gibt sie Einblicke in ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

Gut zu wissen: Die nächste VBG-Sozialwahl findet 2023 statt. Mehr Informationen zur Wahl und zur Arbeit der Selbstverwaltung finden Sie hier.

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