Vorsitzwechsel in den Organen der Selbstverwaltung der VBG

01.04.2022Lesezeit 1 min

Zum 01.04.2022 hat sowohl in der Vertreterversammlung als auch im Vorstand der VBG der Vorsitz gewechselt. Amtierende Vorsitzende sind nunmehr Volker Enkerts für den Vorstand und Stefan Urlaub für die Vertreterversammlung.

Der Vorsitz wechselt jeweils mit Ablauf von 1 1/2 Jahren zwischen der oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden. Dieses Prinzip ist sowohl gesetzlich (§ 62 Abs. 3 Satz 1 SGB IV) als auch in der Satzung der VBG (§ 11 Abs. 3) geregelt.

Die Selbstverwaltungsorgane wählen zu Beginn einer Wahlperiode aus ihrer Mitte je eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die alternierenden Vorsitzenden müssen den verschiedenen Vertretungsgruppen (Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) angehören.

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