Teilnehmende in Praktikums- und
Kooperationsbetrieben
Unternehmerinnen und Unternehmer von Bildungseinrichtungen tragen die Verantwortung für die Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in ihrem Unternehmen. Ziel ist es, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen sicher und gesund arbeiten können. Die Organisation des Arbeitsschutzes müssen die Unternehmerinnen bzw. Unternehmer einer Bildungseinrichtung jedoch nicht nur für festangestellte Beschäftige sicher stellen – auch für die Teilnehmenden an Bildungsmaßnahmen tragen zumeist die Unternehmerinnen bzw. Unternehmer der Bildungseinrichtung die Verantwortung für die Umsetzung der notwendigen Präventionsmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung der Unterweisung und die Durchführung bzw. das Angebot der Arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Auch für Teilnehmende, die in Praktikums- und Kooperationbetrieben tätig werden, müssen diese Maßnahmen umgesetzt werden. Die Bildungseinrichtung kann ihre Pflicht auf den Praktikums- bzw. Kooperationbetrieb übertragen. Dies kann zum Beispiel im Praktikumsvertrag oder in einer gesonderten Arbeitsschutzabrede geregelt werden. In diesem Fall verbleibt bei der Bildungseinrichtung jedoch die Auswahl-, Organisations- und Kontrollverantwortung.
Mit den folgenden Organisationshilfen können die umgesetzten Maßnahmen dokumentiert werden
Broschüre
Bildungseinrichtungen – Den Einsatz von Teilnehmenden in Praktikums und Kooperationsbetrieben sicher organisieren
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