Der Sibe-Rechner der VBG
Wieviele Sicherheitsbeauftragte braucht mein Unternehmen? - Hilfe zur rechnerischen Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in Mitgliedsunternehmen der VBG
Die Verpflichtung, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, ergibt sich für die Unternehmen aus § 22 Sozialgesetzbuch VII. Die erforderliche Anzahl an Sicherheitsbeauftragten festzulegen überlässt das Gesetz den Unfallversicherungsträgern. Sie sind in Ihrem Bereich aufgrund Ihrer Personal-, Sach-, Fach- und Ortskenntnis bestens geeignet den Unternehmer oder die Führungskraft auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen auch wenn Sie keine Verantwortung tragen. Daher kann es sinnvoll sein, auch über die mit dieser Hilfe ermittelte Anzahl hinaus Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die VBG bietet hier unterstützend kostenlose Seminare für Sicherheitsbeauftragte an.
Mit der Neuregelung der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" haben sich alle Unfallversicherungsträger - Gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand - erstmals auf einheitliche Kriterien zur Bestimmung der erforderlichen Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt.
In der DGUV Vorschrift 1 wird die Anzahl flexibel aus der Gewichtung von 5 verschiedenen Kriterien ermittelt:
- Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahr
- Räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
SIB-Rechner – Hilfe zur rechnerischen Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten
PDF | 1,5 MB
Hinweise zur Bedienung des Sibe-Rechners
Im Folgenden ist die vorgesehene Bedienung des "Sibe-Rechners" beschrieben:
Wählen Sie im oberen Feld zunächst Ihre Branche aus unter die Ihr Unternehmen fällt. Daraufhin öffnen sich im grauen Block Felder entweder auf der linken oder rechten Seite.
Geben Sie im nächsten Schritt Ihre Gesamtmitarbeiterzahl an.
Im Feld darunter tragen Sie die Anzahl Ihrer Gebäude mit mehr als 10 bzw. 20 Beschäftigten ein. Das können die einzelnen Gebäude auf Ihrem Betriebsgelände sein oder Gebäude von Zweigstellen/Niederlassungen. Voraussetzung ist immer, dass in diesem Gebäude mehr als 10 bzw. 20 Beschäftigte anwesend sind.
Ob im Gebäude, damit es gezählt wird, mehr als 10 oder mehr als 20 Beschäftigten arbeiten müssen, richtet sich nach Ihrer ausgewählten Branche (Gefährdungsklasse). Wird bei Ihnen in Schichten gearbeitet, setzen Sie das Häkchen auf ‚Ja‘. Es öffnet sich ein weiteres Feld, in das Sie die Anzahl der Schichten eintragen, in denen mehr als 10 bzw. mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Haben Sie keine Schichtarbeit in Ihrem Unternehmen, setzen Sie das Häkchen bei ‚Nein‘.
Als letztes geben Sie an, in wie viele Bereiche/Abteilungen Ihr Unternehmen gegliedert ist. Unter Bereichen sind Arbeits- und Tätigkeitsbereiche zu verstehen, in denen 10 bzw. 20 Beschäftigte gemeinsam und gleichzeitig arbeiten. Bereiche können auch Abteilungen oder Stockwerke sein.
Mit einem Klick auf das Gleichheitszeichen wird Ihnen die empfohlene Anzahl der Sicherheitsbeauftragten berechnet.