
Sicherheitsbeauftragte: Infos für Unternehmer
Was Sie als Unternehmer wissen müssen – von Voraussetzungen über Erwartungen und Verantwortung bis zur Qualifizierung.
Notwendigkeit und Voraussetzung
Ob Sie Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen, hängt vor allem von der Größe und den Arbeitsbedingungen Ihres Unternehmens ab. Grundsätzlich gilt: Ab 50 Beschäftigten sind Sicherheitsbeauftragte verpflichtend zu benennen. In Betrieben mit 21 bis zu 50 Beschäftigten kann dies ebenfalls erforderlich sein, wenn besondere Gefahren im Betrieb bestehen.
Damit richtet sich die Notwendigkeit nicht nur nach der Anzahl der Beschäftigten, sondern auch nach den konkreten Arbeitsbedingungen und Gefährdungen in Ihrem Betrieb.
Erwartungen und Verantwortung
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie dabei, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb im Blick zu behalten. Dabei sind insbesondere folgende Erwartungen an sie geknüpft:
- Unterstützung des Unternehmers
- Aufdecken von Unfall- und Gesundheitsgefahren und Hinwirken auf deren Beseitigung
- Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen
- Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen
- Vermittler zwischen Kollegen und Vorgesetzten
- Vorbild sein
Wichtig für Sie als Unternehmer: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und tragen keine eigenständige Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie werden beobachtend und unterstützend tätig und wirken als Hilfsperson – die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen bleibt weiterhin bei Ihnen.
Aus- und Fortbildung
Die VBG bietet eine Vielzahl an Seminaren zur Aus- und Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte an. Aufgaben, Rechte, Verantwortungen und viele weitere Aspekte für Sicherheitsbeauftragte werden durch den Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften definiert. Informieren Sie sich hier, welche Seminare für Ihr Unternehmen relevant ist.
Vorlage zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Mit der Organisationshilfe „Bestellung zur/zum Sicherheitsbeauftragten“ können Sie als Unternehmerinnen/Unternehmer im beschreibbaren PDF-Formular einfach und rechtskonform die Benennung der/des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb dokumentieren.
Organisationshilfe Bestellung zur/zum Sicherheitsbeauftragten
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