Unterstützung für Betroffene, Gewaltprävention

Unterstützung für Betroffene

Die Folgen von Gewaltereignissen können für Betroffene physischer oder psychischer Art sein.

An wen können sich Betroffene im Zuständigkeitsbereich der VBG wenden?

Tritt ein Gewaltereignis im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit ein, kann dies ein Versicherungsfall sein. Die VBG erbringt in diesen Fällen Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. 

Den Betroffenen stehen die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Versicherungsfall online melden: Zum Formular
 

Welche Leistungen erbringt die VBG?

Zu den Leistungen zählen unter anderem die Behandlung traumatisch bedingter psychischer Beschwerden sowie Maßnahmen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. In Fällen, in denen die Folgen der Gewalt so erheblich sind, dass sie sich dauerhaft auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, kann auch ein Anspruch auf Verletztenrente bestehen.
 

Was können Betroffene im Unternehmen tun?

Je nach Gewaltereignis (vor allem bei spontanen Gewaltvorfällen) ist eine Alarmierung des Rettungsdienstes oder der Polizei angezeigt.

Informieren Sie immer Ihre Führungskräfte oder Unternehmer über die Gewaltereignisse. Wenn es ein Nachsorgekonzept oder die Möglichkeit der psychologischen Erstbetreuung in Ihrem Unternehmen gibt, dann nutzen Sie diese Hilfsangebote, um physische und psychische Folgen für Ihre Gesundheit zu minimieren.
 

An wen können sich Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kirchen im Zuständigkeitsbereich der VBG wenden?

Den Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche stehen die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.
Versicherungsfall telefonisch melden: +49 40 5146-3025
Versicherungsfall online melden: Zum Formular
Detaillierte Informationen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche erhalten Sie auf folgender VBG-Internetseite: Sexualisierte Gewalt in den Kirchen