Abstrakte Nahaufnahme von gelben Ordnern

Zentrale Expositionsdatenbank - ZED

Arbeiten Ihre Beschäftigten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen? Dann müssen Sie deren Exposition dokumentieren. Wir zeigen Ihnen Ihre Pflichten nach §10a GefStoffV und wie Sie diese einfach erfüllen können.

Auf einen Blick: Ihre Pflichten gemäß §10a Gefahrstoffverordnung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie zum Schutz Ihrer Beschäftigten verpflichtet, den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen genau zu dokumentieren. Dies betrifft  krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe der Kategorien 1A und 1B. Sie müssen dabei drei Verpflichtungen nachkommen:

1.      Dokumentationspflicht

  • Führen Sie ein Verzeichnis aller gefährdeten Beschäftigten.
  • Erfassen Sie Art, Höhe und Dauer der Exposition.
  • Halten Sie das Verzeichnis stets aktuell.

2.      Aufbewahrungspflicht

  • Bewahren Sie die Unterlagen bei krebserzeugenden Stoffen bis 40 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit und bei reproduktionstoxischen Stoffen bis 5 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit auf.
  • Der lange Zeitraum ist wichtig: Viele dieser Stoffe weisen sehr lange Latenzzeiten auf, sodass sie erst nach Jahren oder Jahrzehnten zu Erkrankungen führen können.
  • Die Dokumentation hilft bei der späteren Anerkennung möglicher Berufskrankheiten.

3.      Aushändigungspflicht

  • Geben Sie ausscheidenden Beschäftigten ihre persönlichen Daten aus dem Verzeichnis mit.

Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht alles selbst machen! Sie können die Aufbewahrung und Aushändigung Ihrem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (UVT) übertragen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet Ihnen als Mitgliedsunternehmen deshalb mit der „Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen exponierter Beschäftigter“ (ZED) eine kostenfreie Lösung. Bei der Nutzung wird die Aushändigungs- und Archivierungspflicht auf die DGUV stellvertretend für alle Unfallversicherungsträger übertragen:

  • Sie erfassen die Daten gefährdeter Beschäftigter datenschutzgerecht.
  • Die DGUV übernimmt die bis zu 40-jährige Aufbewahrung.
  • Ihre Daten sind sicher: Jedes Unternehmen sieht nur die eigenen Einträge.
  • Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Teilnahme an der ZED zu beenden und das Verzeichnis intern weiterzuführen.

Voraussetzung ist nur die Einwilligung Ihrer Beschäftigten zur Datenweitergabe an die DGUV.

Unter nachfolgendem Link zur Internetseite der DGUV finden Sie neben einer Testversion auch Anleitungen zur Nutzung der ZED und zum Daten-Import.

Ansprechpartner

Präventionsfeld Gefahrstoffe und Messtechnischer Dienst

Dr. Walther Prinz

+49 (0931) 7943-336