Raumklima im Büro
Für ein gutes Raumklima:
So schaffen Sie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für Ihre Beschäftigten
Wichtige Parameter zur Bewertung des Raumklimas
Für ein gutes Klima in Ihren Räumlichkeiten sind insbesondere die Parameter Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit sowie Wärmestrahlung entscheidend. Je nach Tätigkeit der Beschäftigten und Gebäudeausstattung beeinflussen weitere Faktoren die sogenannte Behaglichkeit, wie beispielsweise:
- Arbeitsschwere
- (Berufs-)Kleidung
- Aufenthaltsdauer
Das Klimaempfinden des einzelnen Beschäftigten ist sehr individuell. Deshalb sind pauschale Aussagen zum Raumklima häufig nur sehr schwer zu treffen. Einfache Hilfen zur Abschätzung und objektiven Beurteilung des Raumklimas allein durch Messung der Raumtemperatur und der relativen Luftfeuchte, kombiniert mit Fragebögen finden Sie in der DGUV Information 215-510 Beurteilung des Raumklimas
Anforderungen an das Raumklima
Für die meisten Arbeitsplätze reicht die Lufttemperatur zur Beurteilung, ob eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden ist, aus. Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u. a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt. Damit Beschäftigte zufrieden und gesund arbeiten können, darf die Lufttemperatur im Büro 20 °C nicht unterschreiten und 26 °C nicht überschreiten. Der Temperaturbereich zwischen 20 °C und 22 °C wird dabei als besonders angenehm empfunden. An heißen Sommertagen sind meist Maßnahmen notwendig, damit diese Temperaturen eingehalten werden können. Die gespeicherte Wärme kann z. B. durch Lüftung in den Morgenstunden oder Nachtlüftung abtransportiert werden. Ein geeigneter Sonnenschutz verringert ein übermäßiges Erwärmen des Raums. Wird im Raum eine Lufttemperatur von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung entsprechend der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ ohne weitere Maßnahmen, wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet. Neben den Grenzen für Lufttemperatur hängt das Klimaempfinden auch von Luftfeuchte, der Luftbewegung und der Wärmestrahlung ab.
Dabei wirken die verschiedenen Parameter zusammen: Bei höheren Lufttemperaturen wird eine erhöhte Luftbewegung z. B. als angenehm empfunden. Vermeiden Sie Zugluft, besonders beim Einsatz von Klimaanlagen. Bei einer Temperatur von 20 °C wird eine Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s empfohlen.
Im Winter kann es durch Temperaturunterschiede zwischen Außen- und Innenluft zu einer als zu trockenen empfundenen Luft im Büro kommen. Wird kalte Außenluft nach dem Lüften im Gebäude durch die Heizung im Raum erwärmt, sinkt dort die relative Luftfeuchte. Eine Mindestluftfeuchte ist nicht festgelegt. Aus physiologischen Gründen und aus bautechnischen Gründen sind zu hohe Luftfeuchten zu vermeiden.
Verbrauchte, stickige Luft oder unangenehme Gerüche beeinflussen die Luftqualität. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung kann die Konzentration an Kohlendioxid (CO₂) als Kriterium für die Luftqualität herangezogen werden, wenn anwesende Personen die bestimmende Ursache für verbrauchte oder als unangenehm empfundene Luft sind. Im Büro ist dies in der Regel der Fall. Bei einer CO₂-Konzentration unter 1000 ppm sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Bei Überschreiten dieses Leitwertes sind Maßnahmen, wie das Lüften, zu treffen. Eine zu hohe Konzentration an Kohlendioxid kann zu Beeinträchtigungen der Konzentration und der Leistungsfähigkeit führen. Deswegen sollte für jedes Büro ein auf die Anzahl anwesender Personen angepasstes Lüftungskonzept erarbeitet und durchgeführt werden.
Hinweise zum angepassten Lüftungskonzept nach Neubaumaßnahmen oder Renovierungsarbeiten sowie der Anschaffung neuer Büromöbel finden Sie in der Fachbereich AKTUELL FBVW-503: Empfehlung zu Lüftungskonzepten an Innenraumarbeitsplätzen.
Beachten Sie, dass es sich bei allen Parametern nur um Richtwerte handelt. Bei gesundheitlich eingeschränkten Personen, Schwangeren, älteren Beschäftigten oder Jugendlichen müssen Sie immer im Einzelfall entscheiden, ob Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
In der DGUV Information 215-510 Beurteilung des Raumklimas und der DGUV Information 215-520 Klima im Büro sowie in unserer Fachinformation finden Sie weitere wichtige Hinweise zu häufigen Fragen und Maßnahmen, die Sie treffen können. Wir empfehlen Ihnen, in Einzelfällen den Rat von Fachleuten einzuholen.
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