Symbolfoto Beleuchtung am Büroarbeitsplatz

Beleuchtung im Büro

Gute Beleuchtung ist wichtig für die Leistungsfähigkeit – mit unserer Hilfe setzen Sie Ihre Beschäftigen ins richtige Licht.

Gute Beleuchtung für unterschiedliche Bedürfnisse zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten

Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf das visuelle Leistungsvermögen des Menschen aus. Sie ist entscheidend dafür, wie genau und wie schnell Formen, Details und Farben erkannt werden. Die Beleuchtung hat zusätzlich eine nichtvisuelle Wirkung und beeinflusst über das Sehen hinaus Aktivität und Wohlbefinden der Beschäftigten. Damit hat sie Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Eine schlechte Beleuchtung kann zu einer erhöhten Beanspruchung der Augen und frühzeitiger Ermüdung der Beschäftigten führen.

Die richtige Beleuchtungsstärke im Büro

In der DGUV Information 215-442 „Beleuchtung im Büro“ erfahren Sie mehr, wie eine gute Beleuchtung im Büro gestaltet sein kann. Darin werden mögliche Beleuchtungskonzepte und Beleuchtungsarten für die Planung beschrieben. Zudem werden Hinweise zum Schalten, Steuern und Regeln sowie zur Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen gegeben. Der Teil 2 dieser Information enthält eine Übersicht mit dem wichtigsten Werten für eine gute Beleuchtung. Außerdem werden darin Beleuchtungslösungen für verschiedene Bürotypen fotorealistisch dargestellt, die so oder in ähnlicher Form in die Praxis übernommen werden können.

Für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze gilt eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux horizontal auf dem Arbeitsplatz. Sie ermöglicht ein weitgehend belastungsarmes Lesen von Schriftstücken. Untersuchungen haben gezeigt, dass für reine Lese-Seh-Aufgaben die Leistungsfähigkeit bei Beleuchtungsstärken von circa 800 Lux bis 1.000 Lux noch merklich steigt. Solche Beleuchtungsstärken sind vor allem für ältere Beschäftigte von Vorteil. Ideal ist es, wenn die Beschäftigten selbst die Beleuchtungsstärke einstellen oder zum Beispiel zusätzliche Tischleuchten nutzen können. Breitstrahlende Leuchten und helle Raumoberflächen bewirken zudem eine gute Helligkeit auch in vertikaler Richtung und vereinfachen es Ihren Beschäftigten, Gesichter gut zu erkennen. Werden zum Beispiel nur tiefstrahlende Spots eingesetzt, kommt es zu störenden Schatten im Raum und auf Gesichtern.

  • DGUV Information 215-442 – Beleuchtung im Büro

    PDF | 17,5 MB

Möglichst ausreichendes Tageslicht

Ausreichendes Tageslicht sowie eine gute Sichtverbindung nach außen sind auch am Büroarbeitsplatz für die Beschäftigten wichtig. Die positiven Wirkungen von Tageslicht auf den biologischen Rhythmus des Menschen und somit die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit sind wissenschaftlich belegt. 

Tageslicht kann auch stören. Um störende Blendungen und erhöhte Wärmeeinträge durch Tageslicht zu vermeiden, sollten geeignete Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern eingesetzt werden.

  • DGUV Information 215-211 – Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen

    PDF | 4,7 MB

  • DGUV Information 215-444 – Sonnenschutz im Büro

    PDF | 1,5 MB

Nichtvisuelle Wirkungen von Licht

Licht bewirkt über die Sehfunktion hinaus noch mehr: Es beeinflusst den biologischen Rhythmus, den Schlaf, wichtige Körperfunktionen und das Wohlbefinden. Licht hat immer visuelle und nichtvisuelle Wirkungen und ist somit bedeutsam für unsere Gesundheit. Die nichtvisuellen Lichtwirkungen werden in der Literatur auch biologische Lichtwirkungen genannt.

Gerade bei flexiblen Arbeitszeiten oder Schichtarbeit im Büro zum Beispiel in Call Centern kann es wichtig sein, diese Wirkungen zu berücksichtigen und die Beleuchtung entsprechend zu gestalten. In der DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen“ erfahren Sie dazu mehr.

  • DGUV Information 215-220 – Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen

    PDF | 1,3 MB

Beleuchtungsplanung – mithilfe des Office Teams

  • Büroabbildung, erstellt mit einer Planungssoftware

    Um den vielfältigen Anforderungen, die an eine ergonomisch und lichttechnisch einwandfreie Beleuchtungsanlage gestellt werden, gerecht zu werden, ist eine sachkundige Planung erforderlich.

    Sie beauftragen dafür eine Fachkraft für Licht- beziehungsweise Elektroplanung. Besonders für größere Neubauprojekte arbeiten diese mit dem Architekten beziehungsweise der Architektin zusammen und beteiligen auch Verantwortliche aus Ihrem Unternehmen, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, die Verantwortlichen für die technische Gebäudeausrüstung und die Haustechnik sowie die Personalvertretung.

    Das Office Team der VBG kann insbesondere kleine Unternehmen bei der Beleuchtungsplanung unterstützen. Wenn Sie Ihre Beleuchtungsplanung vorlegen, überprüft das Office Team diese Planung auf die Einhaltung der lichttechnischen Anforderungen. 

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Unsere Seminare

Mit uns wirklich was bewirken.

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Der lichttechnisch optimierte Arbeitsplatz: Grundlagen der Beleuchtung mit Fachkunde
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Der lichttechnisch optimierte Arbeitsplatz: Beleuchtungsplanung für Büro und Verwaltung
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Gefährdungsbeurteilung

  • Gefährdungsbeurteilung - Teil einer guten Präventionskultur

    Gefährdungsbeurteilung allgemein

    Informationen und Arbeitshilfen für eine fundierte Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen.

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    Die Beleuchtung bei der Gefährdungsbeurteilung überschlägig prüfen.

    Ihre Rechte und Pflichten nach der Arbeitsstättenverordnung

    Basiskatalog: Bildschirm- und Büroarbeit

    Basiskatalog: Betriebliche Räume und Gebäude

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