Außentreppe am Gebäude

Treppen 

Nutzen

Gut gestaltete Treppen ermöglichen eine sichere Nutzung und eine Reduzierung von Unfällen und Störungen.

Bereich: Verkehrsflächen in Gebäuden

Zu untersuchen sind mögliche Gefährdungen auf und an Treppen. Es sind Maßnahmen zu treffen, damit diese sicher benutzt werden. Sie können alle Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.

Hilfreiche Hinweise zur sicheren Gestaltung Ihrer Treppen

  • Hinweise zur Gestaltung

    Die Treppe besitzt ausreichend große, ebene, rutschhemmende und tragfähige Stufen in gleichmäßigen, mit dem menschlichen Schrittmaß übereinstimmenden Abständen. Die Steigungen und Auftritte einer Treppe, die zwei Geschosse verbindet, weichen nicht voneinander ab.

    Die Treppenstufen sind kontrastreich gestaltet und möglichst ohne störende Blendung des Benutzers ausgeleuchtet.

    Treppen mit geraden Läufen sind solchen mit gewendelten Läufen oder Laufteilen vorzuziehen. Bei gewendelten oder gewinkelten Treppen sollte sich die Lauflinie nur nach einer Richtung ändern. Das heißt, solche Treppen sollten nur als Links- oder Rechtstreppe ausgebildet sein, damit der Laufrhythmus der Benutzer nicht gestört wird.

    Als Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich nur Treppen mit geraden Läufen zulässig. Wendel- und Spindeltreppen sind nur im zweiten Fluchtweg in begründeten Einzelfällen zulässig, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung deren sichere Benutzung im Gefahrenfall erwarten lässt.

    Innerhalb eines Treppenlaufes soll nach höchstens 18 Stufen ein Zwischenpodest (Treppenabsatz) angeordnet sein. Die Zwischenpodestlänge ermöglicht eine gleichmäßige Fortführung der Schrittfolge und entspricht deshalb dem für die Treppe festgelegten Schrittmaß aus Auftritttiefe und Steigung.

    Unmittelbar vor und hinter Türen halten Absätze und Treppen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür noch eine Podesttiefe von 0,5 m ein – siehe Abbildung unten

    Die Laufbreiten von Treppen richten sich nach Nutzungsart und Anzahl der Benutzer. Treppen sind Teile von Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen. Für Treppen, die zu ständig genutzten Arbeitsplätzen führen, beträgt die Mindestbreite 1,0 m. Bei baurechtlich nicht notwendigen Treppen mit seltener Benutzung sind auch geringere Abmessungen möglich. Größere Laufbreiten sind notwendig, wenn es sich um Treppen mit Begegnungsverkehr handelt.

    Die freien Seiten von Treppen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen sind gegen Absturz zu sichern. Dies kann durch Geländer erfolgen, die 1,00 m hoch (bei über 12,00 m Absturzhöhe: 1,10 m hoch) sind.

    Bei außenliegenden Treppen erfolgen Maßnahmen gegen witterungsbedingte Glätte wie zum Beispiel eine ausreichend große Überdachung.

  • Handläufe

    Bei Treppen ohne freie Seiten mit mehr als drei Stufen, ist mindestens ein Handlauf notwendig – Das Bauordnungsrecht der Länder ist zu beachten.

    Der Handlauf an Treppen sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein. Bei einer Stufenbreite von mehr als 1,50 m sind auf beiden Seiten Handläufe vorzusehen. Bei einer Stufenbreite von mehr als 4 m ist ein Zwischenhandlauf notwendig, mit welchem zwei gleiche Breitenabschnitte erreicht werden.

    Die Handläufe sollen dem Benutzer einen sicheren Halt bieten und sind so geformt, dass ein Hängenbleiben mit der Kleidung vermieden ist. Dies wird erreicht, wenn zum Beispiel die Handläufe keine freien Enden haben und die inneren Handläufe über die Treppenabsätze hinausgeführt werden. In der Praxis hat sich eine Montagehöhe zwischen 0,80 m und 1,15 m bewährt. Nach Arbeitsstättenrecht ist ein Handlauf mit einer Montagehöhe zwischen 0,80 m und 1,15 m zulässig.

    Der Abstand zu benachbarten Bauteilen soll mindestens 0,05 m betragen.

    Bei Füllstabgeländern mit senkrechten Zwischenstäben sollte der lichte Abstand maximal 0,18 m betragen.

    Wenn mit der Anwesenheit von Kindern oder besonderen Personengruppen zu rechnen ist, sollte die Geländerfüllung so gestaltet sein, dass sie nicht zum Klettern anregt. Bei geschlossenen Füllungen oder senkrechten Füllstäben hat sich ein Abstand von 0,12 m bewährt.

  • Neigung von Schrägrampen

    Maximale Neigungen für unterschiedliche Nutzungsarten von Schrägrampen

     Art der RampeMaximale Neigung
    1Schrägrampe im Verlauf von Fluchtwegen3,5° (6 %)
    2Schrägrampe beim Einsatz von Flurförderzeugen ohne Fahrantrieb bzw. manuell zu bewegender Transportmittel (bei der Neuanlage von Arbeitsstätten)3,5° (6 %)
    3Schrägrampen im Regelfall (sofern nicht Ziffer 1 oder 2 anzuwenden ist)5° (8 %)
    4Schrägrampe zur Anwendung im Einzelfall entsprechend Gefährdungsbeurteilung7° (12,5 %)*

    * Abweichungen von Ziffer 4 sind gemäß Bauordnung der Länder möglich, zum Beispiel bei Garagen.

  • Weiterführende Informationen
Abbildung Abstandsmaße von Treppen zu Türöffnungen

Abstandsmaße von Treppen zu Türöffnungen

Beispiele für gerundete Handläufe 

Geländeransicht mit abgerundetem Handlauf an der Treppe

Downloads

  • Fachinformation Treppen – Geländer und Handläufe

    PDF | 109,2 KB

  • Fachinformation Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen

    PDF | 234,3 KB

  • Fachinformation Fahrtreppen und Fahrsteige

    PDF | 330,1 KB

  • Fachinformation Treppen - Stufenabmessungen und -gestaltung

    PDF | 119,6 KB