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Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsstätten

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die auch alle Aspekte der Arbeitsstätte berücksichtigt, ergibt sich aus § 3 der Arbeitsstättenverordnung. 

Arbeitsstätten sicher gestalten: Ihre Pflichten nach § 3 Arbeitsstättenverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) ist das zentrale Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Eine systematische Betrachtung aller Gefährdungen und Belastungen in Arbeitsstätten hilft Ihnen, Risiken rechtzeitig zu identifizieren und die im Interesse der Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu ergreifenden Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Die Gefährdungsbeurteilung als Planungsgrundlage

Jahresbericht fake Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsstätten so zu gestalten, dass die auf den Arbeitsbereich und die Tätigkeiten ausgerichteten funktionalen und Arbeitsschutz-Anforderungen erfüllt sind. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt auf, in welchen Bereichen Belastungen und Gefährdungen auftreten können, wie entsprechende Risiken eingeschätzt werden und welche geeigneten Maßnahmen einzuleiten sind. Sie ist ein effektives Instrument, wenn Arbeitsstätten geplant, eingerichtet oder verändert werden sollen.

Was nutzen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung?

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung kann der Planer beziehungsweise die Planerin konkret beraten, welche Maßnahmen nötig und möglich sind. Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann dadurch klarer entscheiden, welche Maßnahmen gewählt beziehungsweise umgesetzt werden müssen.

Wie kommt die planende Person an die Gefährdungsbeurteilung?

Der Planer beziehungsweise die Planerin kann sich die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmen aushändigen lassen oder gemeinsam mit dem Unternehmer oder der Unternehmerin erarbeiten, welche Anforderungen die Arbeitsstättenverordnung an die Gestaltung der Arbeitsstätte stellt und welche funktionalen Anforderung betriebsspezifisch erforderlich sind. 

Die VBG-Software GEDOKU unterstützt Sie bei dieser Aufgabe. Vor allem im Basiskatalog „Betriebliche Räume und Gebäude" finden sich Gefährdungen, die in Verbindung mit Arbeitsstätten häufig auftreten. Darüber hinaus können auch in den Branchenkatalogen noch weitere arbeitsstättenspezifische Gefährdungen enthalten sein. Die Gefährdungen aus den Katalogen müssen Sie auf die Situation der betrachteten Arbeitsstätte, die Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen anpassen.

VBG-Seminare zum Thema

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