Fassaden
Nutzen
Die Fassade ist so gestaltet, dass Reinigungs- und Wartungsarbeiten gefahrlos und wirtschaftlich möglich sind und der beabsichtigte architektonische Gesamteindruck erreicht werden kann.
Bereich: Allgemeine bauliche Aspekte
Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen bei der Pflege und Reinigung der Fassaden auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese Arbeiten sicher ausgeführt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hinweise zur Gestaltung
Allgemeine Hinweise zu Fassaden
- Es werden Arbeitsplätze und Verkehrswege zur Fenster- und Fassadenreinigung eingeplant. An diesen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind Einrichtungen vorhanden, die einen Absturz verhindern. Bei der Auswahl der Einrichtungen haben kollektive Schutzmaßnahmen wie Umwehrungen oder Geländer stets Vorrang vor Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
- Generell sind technische Maßnahmen wie beispielsweise Fassadenbefahranlagen manuellen Verfahren (zum Beispiel durch Industriekletterer) vorzuziehen.
- Sind Umwehrungen oder Geländer fest installiert, werden folgende Geländerhöhen eingehalten: bis zu 12,00 m Absturzhöhe 1,00 m, bei Absturzhöhen > 12,00 m muss der Seitenschutz 1,10 m betragen. Bei vorübergehenden Sicherungsmaßnahmen durch Seitenschutz gilt immer 1,00 m.
- Es gibt eine Vielzahl von Varianten für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen, die so gestaltet sind, dass sie für den Betrachter des Gebäudes nicht wahrnehmbar sind – zum Beispiel klappbare Umwehrungen.
- Die statischen Anforderungen für den Einbau von Fassadenbefahranlagen sind mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt. Für die Fassadenbefahranlage liegt eine Konformitätserklärung vor. Für Fassadenbefahranlagen sind im Einstiegsbereich Absturzsicherungen vorzusehen.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsvarianten für Fassadenbefahranlagen, die sich harmonisch in die Architektur des Gebäudes einfügen.
Fassadenbefahranlagen für Reinigung und Instandhaltung einplanen
- An verkleideten Fassaden – zum Beispiel Glas oder Naturstein – sind Ankerpunkte für Gerüste eingeplant.
- Fensterbänke dürfen bei der Fensterreinigung als Arbeitsplatz benutzt werden, wenn sie mindestens 0,25 m breit sind und an ungünstigster Stelle eine Verkehrslast von 1,5 kN aufnehmen können.
- Reinigungslaufstege sind mindestens 0,50 m breit. Laufstege weisen keine Öffnungen auf, die breiter als 35 mm sind.
- Die Abmessungen des Arbeitsplatzes für das Reinigungspersonal betragen mindestens 0,50 m x 0,50 m. Als Verkehrslast ist an ungünstigster Stelle je Person eine Einzellast von 1,5 kN angesetzt.
- Wird Anseilschutz geplant, werden die Zulassung sowie die vorgeschriebene Verwendungsart des Systems seitens des Herstellers beachtet. Auf eine regelmäßige Prüfung des Anseilschutzes wird geachtet. Als Voraussetzung für den Anseilschutz sind geeignete Anschlageinrichtungen oberhalb des Arbeitsplatzes eingeplant. Geeignete Anschlagmöglichkeiten sind zum Beispiel mitlaufende Anschlagsysteme oder einzelne Anschlagpunkte. Sie sind für eine Belastbarkeit pro Person von mindestens 7,5 kN ausgelegt.
- Wenn Anseilschutz eingesetzt wird ist gleichzeitig ein Konzept für die Rettung im Auffanggurt hängender Personen (Hängetrauma) erstellt – zur Rettung verbleiben maximal 15 bis 20 Minuten.
- Vorübergehend installierte Einrichtungen sind nur für geringfügige Reinigungsarbeiten eingeplant. Für fahrbare Hubarbeitsbühnen sind sowohl für die Zufahrt als auch entlang der Fassade ebene, befestigte und tragfähige Aufstell- und Fahrflächen mit einer ausreichenden Mindestbreite vorhanden.
Weiterführende Informationen:
- ASR A1.8 "Verkehrswege"
- Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten (GS-BAU-18)
- BG BAU Glas- und Fassadenreinigung – Instandhaltung sicher und wirtschaftlich planen
- DGUV Regel 101-605 "Branchenregel Gebäudereinigung"
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
DIN 4426 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze – Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Planung und Ausführung"
DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen"