Erste-Hilfe-Raum
Nutzen
Erste-Hilfe-Räume sind speziell Räume, in denen bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann.
Bereich: Funktionsbereiche in Gebäuden
Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen und Belastungen in Erste-Hilfe-Räumen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden kann. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hinweise zur Gestaltung
Allgemeine Hinweise
- Es ist untersucht, ob Erste-Hilfe-Räume eingeplant werden müssen. Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten und in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen (wie zum Beispiel Arbeiten mit Gefahrstoffen oder mit besonderen Absturzgefahren) erforderlich.
- Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen liegen im Erdgeschoss und sind mit einer Krankentrage leicht zu erreichen.
- Die Lage von Erste-Hilfe-Räumen führt nicht zu Gefährdungen oder Beeinträchtigungen beispielsweise durch Lärm, Vibrationen, Stäube, Gase, Dämpfe.
- In unmittelbarer Nähe von Erste-Hilfe-Räumen befindet sich eine Toilette.
- Erste-Hilfe-Räume besitzen mindestens 20 m² Grundfläche.
- Im Zugangsbereich von Erste-Hilfe-Räumen gibt es keine Stufen. Höhenunterschiede sind durch eine Rampe ausgeglichen.
- Der Zugang zu Erste-Hilfe-Räumen besitzt eine lichte Breite, die den Verkehrswegen entspricht – siehe Themenbereich "Verkehrswege". Ein Zugang mit Krankentragen ist ungehindert möglich.
- Fußböden und Wände sind leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren.
- Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen sind ausreichend beleuchtet (500 Lux) und belüftet.
- Erste-Hilfe-Räume sind mindestens mit einem Waschbecken mit fließend Kalt- und Warmwasser sowie mit Telefon oder einem vergleichbaren Kommunikationsmittel fest ausgestattet.
- Der Sichtschutz gegen Einblick von außen ist gewährleistet.
- Erste-Hilfe Räume sind angemessen ausgestattet – siehe auch ASR A4.3 Nr. 6.2.
- Erste-Hilfe-Räume sind mit dem Rettungszeichen E003 "Erste Hilfe" gekennzeichnet. Gegebenenfalls sind weitere Kennzeichen für besondere Einrichtungen und Geräte (zum Beispiel Defibrillator, Krankentrage) anzubringen.
- Erste-Hilfe-Räume sind auf dem Flucht- und Rettungsplan einzuzeichnen.
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Fachinformation Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen
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