Besprechungs- und Seminarräume
Nutzen
Die Besprechungs- und Seminarräume bieten eine funktionelle technische Ausstattung und schaffen eine lernförderliche und kommunikative Atmosphäre.
Bereich: Arbeitsplätze in Gebäuden
Es soll untersucht werden, welche möglichen Gefährdungen und Belastungen bei der Benutzung von Besprechungs- und Seminarräumen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die dabei helfen die Gefährdungen und Belastungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Weitere Aspekte der Planung von Besprechungs- und Seminarräumen entnehmen Sie bitte dem Themenbereich "Arbeitsräume" bis "Lärm/Akustik" dieses Leitfadens. Im Folgenden sind nur zusätzliche Hinweise zur Gestaltung von Besprechungs- und Seminarräumen aufgeführt.
Hinweise zur Gestaltung
Seminarräume allgemein
Die Besprechungs- und Seminarräume haben ausreichende Grundflächen und Höhen. Dabei sind unter anderem berücksichtigt
- die Anzahl der Nutzer im Raum,
- die Art der Kommunikations- und Bildungsprozesse,
- die Verkehrswege,
- die benötigten Lagerflächen und Stauräume,
- die Arbeitsmittel und anderen Hilfsmittel zur Kommunikation.
Besprechungs- und Seminarräume sollten
- gut klimatisierbar sein - Heizungs- und Lüftungsmöglichkeit,
- ruhig sein - keine Verkehrs-, Gebläse- oder Maschinengeräusche,
- ausreichend beleuchtet und dimmbar sein - (zur Beamer-Nutzung),
- Verdunklungsmöglichkeit besitzen - für Video, Film.
In der Nähe von Besprechungs- und Seminarräumen sollen Toiletten vorhanden sein.
Für Besprechungs- und Seminarräume sollten Stellflächen und Orte für Kommunikationsmittel wie Flipchart/Tafel, Pinwand, Beamer, PC/Laptop sowie Projektionsflächen eingeplant werden.
Die Elektroinstallation ist so geplant, dass alle Teilnehmenden einer Besprechung/eines Seminars und alle Kommunikationsmedien im Raum so mit elektrischem Strom versorgt werden können, dass die Arbeitsabläufe und der Verkehr nicht gestört werden - zum Beispiel Fensterbankkanäle beziehungsweise Unterflurelektroinstallation mit Elektranten.
Es sind genügend Anschlüsse für EDV-Netzwerke und Internet vorhanden.
Seminarräume für die fachpraktische Ausbildung
Seminarräume für die fachpraktische Ausbildung Checkliste "Räume für Fachausbildung"
Bei der Konzeption von Räumen für die fachpraktische Aus- und Weiterbildung werden Gefährdungen für die Teilnehmenden/Auszubildenden und Ausbilder beziehungsweise Ausbilderinnen vermieden - zum Beispiel Anordnung der Ausbildungsplätze, Lärmbereiche getrennt von anderen Bereichen eingerichtet, schützende Abschirmungen, Art der Beleuchtung, Fußböden.
Elektrische Anlagen in Räumen für die fachpraktische Ausbildung sind nach den für diesen Bereich geltenden elektrotechnischen Regeln errichtet (DIN VDE 0100-723). Elektrische Anlagen in Räumen, in denen Holzstaub oder Lackstaub anfällt, sind staubgeschützt (Schutzart IP 54) ausgeführt. - siehe DGUV Information 209-044 Holzstaub; DGUV Information 209-046 Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb.
Gasversorgungsanlagen in Räumen für die fachpraktische Ausbildung sind nach dem für diesen Bereich geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet - zum Beispiel DGUV Information 209-011 Gasschweißen, TRGI Technische Regeln für Gasinstallationen - DVGW - Arbeitsblatt G 600.
Druckluftanlagen in Räumen für die fachpraktische Ausbildung sind nach dem für diesen Bereich geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet.
Versorgungsleitungen für Gas und Elektrizität an Einrichtungsgegenständen sind gegen Abreißen gesichert - zum Beispiel fest mit dem Boden beziehungsweise der Wand verbunden.
Fußböden von Räumen für die fachpraktische Ausbildung, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, sind flüssigkeitsundurchlässig, fugendicht und den jeweils anfallenden aggressiven Stoffen gegenüber beständig.
Fußböden von Räumen für die fachpraktische Ausbildung, in denen Staub entstehen kann - zum Beispiel Holzstaub, bestehen aus unversiegeltem Industrieparkett (Holzpflaster) oder unversiegelten Estrichen (DGUV Vorschrift 81 "Schulen").
Es ist darauf zu achten, dass bei Überschreitung bestimmter Personenzahlen die Anforderungen aus den Versammlungsstättenverordnungen der jeweiligen Bundesländer zu berücksichtigen sind.
Weiterführende Informationen
Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV
DIN VDE 0100-723 Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
Seminarräume für die fachpraktische Ausbildung
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Fachinformation Energieeffizienz
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Bildungseinrichtungen – sicher, gesund und erfolgreich
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