Lärm und Akustik am Arbeitsplatz
Nutzen
Durch Arbeiten im Lärm kann es zu Gehörschäden kommen. Lärm kann aber auch zu Stressreaktionen (beispielsweise erhöhter Blutdruck, Verringerung der Magen- und Darmaktivität) und psychischen Fehlbeanspruchungen sowie zur Zunahme der Fehlerhäufigkeit führen. Deswegen ist bei der Gestaltung der Räume die Lärmeinwirkungen bei der Arbeit zu berücksichtigen.
Foto: aixFOAM Schallabsorber / Schaumstoffe Helgers GmbH
Bereich: Arbeitsplätze in Gebäuden
Es soll untersucht werden, welche möglichen Lärmbelastungen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit keine Gesundheitsgefahren durch Lärmeinwirkungen entstehen. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen, die Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hilfreiche Hinweise zu Lärm und Akustik im Arbeitsbereich
Arbeitsräume sind so gestaltet, dass die Schallausbreitung nach den in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird. Beeinträchtigungen werden vor allem durch den Arbeitsbetrieb und/oder durch äußere Einwirkungen erzeugt. Bei der Planung und Sanierung können auch bauliche Schutzmaßnahmen sinnvoll sein, wie:
- Schalldämmung von Fenstern
- Luftschalldämmung - zum Beispiel durch schallabsorbierend ausgeführte Decken, Wände und Türen, Anschlüsse der flankierenden Bauteile
- Schwingungsisolierende Befestigung von Armaturen, Rohrleitungen und Bauteilen - zum Beispiel Auflager von Treppen
- Trittschallschutz
- Lärmarme Anlagen - zum Beispiel lärmarme Brenner/Kessel-Kombinationen, lärmarme Raumlufttechnische Anlage
- Lärmarme Arbeitsmittel – zum Beispiel Kreissäge mit lärmarmen Sägeblättern, geräuscharme Bürotechnik
- Möbel mit schallabsorbierenden Oberflächen und Bauteilen
- Spezielle Schallabsorptionskörper
Schallabsorptionskörper
In Arbeitsstätten wird der äquivalente Dauerschallpegel so niedrig gehalten, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Die folgenden Werte für den äquivalenten Dauerschallpegel haben sich bei unterschiedlichen Tätigkeiten bewährt:
- Bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A)
- Bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB(A)
- In Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen 55 dB(A)
Wenn in Arbeitsräumen Lärmbereiche vorhanden sind - Tages-Lärmexpositionspegel (8 Stunden äquivalenter Dauerschallpegel) von 80 dB (A) - sind besondere Anforderungen an die Lärmdämpfung durch Türen, Wände und Fenster zu anderen Räumen zu berücksichtigen - zum Beispiel schalldämmende Türen.
Weiterführende Informationen:
- Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
- ASR A 3.7 Lärm
- DGUV Information 215-443 Akustik im Büro
- Lärmvibrationsarbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
- Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-234 Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen
- DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen
- DIN 4109-5 Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen
- DIN 18 041 Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)