Baulicher Brandschutz
Nutzen
Das Gebäude ist so gestaltet, dass die Brandentstehung und die Ausbreitung von Bränden durch technische und bauliche Maßnahmen verhindert werden kann.
Bereich: Allgemeine bauliche Aspekte
Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen durch Brand auftreten und welche baulichen Maßnahmen zu treffen sind, damit diese vermieden werden können. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hinweise zur Gestaltung
Allgemeine Hinweise zum baulichen Brandschutz
Der bauliche Brandschutz entspricht den Vorgaben des Landesbaurechtes und gegebenenfalls den Vorgaben der Sachversicherungen.
Es wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können. Die Möglichkeit zur Alarmierung von Hilfs- und Rettungskräften muss gewährleistet sein.
Hierbei werden technische Maßnahmen (zum Beispiel automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen) vorrangig berücksichtigt.
- Bauliche und technische Brandschutzmaßnahmen im Gebäude sind umgesetzt:
- Baulicher Brandschutz – zum Beispiel durch Auswahl der Baustoffe, Unterteilung größerer baulicher Anlagen in Brandabschnitte (feuerbeständige Wände, Brandwände,... )
- Technischer Brandschutz – zum Beispiel durch Sicherstellung von Rauch- und Wärmeabzug, Installation ortsfester Feuerlöschanlagen, Bereithalten von Fluchtwegen und Notausgängen
- Rettungswege und Notausgänge sind geplant. siehe Themenbereich "Fluchtwege und Notausgänge"
- Geeignete technische Maßnahmen zur Alarmierung von Personen sind beispielsweise:
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber (zum Beispiel Hupen, Sirenen),
- Hausalarmanlagen,
- Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS),
- Optische Alarmierungsmittel,
- Telefonanlagen.
- Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 400 m² kann bis zu ein Drittel der erforderlichen Löschmitteleinheiten durch Wandhydranten ersetzt werden. Hierbei werden einem Wandhydranten 27 Löschmitteleinheiten zugeordnet.
- Unvermeidbare Öffnungen in Brandabschnittswänden – zum Beispiel Türöffnungen – sind mit selbstschließenden Feuerschutztüren, Lüftungskanäle mit automatisch schließenden Feuerschutzklappen versehen.
- Rohr- und Kabeldurchführungen sind mit zugelassenen Materialien fachgerecht verschlossen.
- Bauliche und technische Brandschutzmaßnahmen im Gebäude sind umgesetzt:
Weiterführende Informationen
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis"
DIN 18 230-1 "Baulicher Brandschutz im Industriebau"
DIN 4102 1-9 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen"
DIN EN 13501 1-2 "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten"
VdS-Richtlinien
Baulich-technische Brandschutzmaßnahmen - Beispiele
Legende zum Beispiel Brandschutzmaßnahmen | |
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F | Wände, Decken, Gebäudestützen und -unterzüge, Treppen |
T | Türen und Klappen |
G | Brandschutzverglasung oder Fensterelement |
L | Lüftungskanal und -leitungen |
E | Elektroinstallationskanal oder Installationsleitungen mit zugelassenem Normtragsystem zum Beispiel Elektroleitung auf Kabelpritsche (Brandbeanspruchung von außen nach innen, mit zwingendem Funktionserhalt) |
I | Elektroinstallationskanal für Installationsleitungen (Brandbeanspruchung von innen nach außen, kein zwingender Funktionserhalt) |
K | Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen |
R | Rohrabschottung, Rohrdurchführung |
S | Schott, Kabelbrandschott |
W | Nichttragende Außenwände |
Downloads
Fachinformation Brandschutz – Auswahl der Baustoffe
PDF | 100,4 KB
Fachinformation Brandmeldeanlage (BMA)
PDF | 111,4 KB
Fachinformation Rauchschutz
PDF | 80,7 KB