Missbrauch in Kirchen

01.04.20233 min

Im April 2022 hat die VBG die Evangelische Kirche und die Deutsche Bischofskonferenz angeschrieben und darauf hingewiesen, dass Fälle sexuellen Missbrauchs im Zusammenhang mit versicherten Tätigkeiten im Rahmen des kirchlichen Ehrenamts auch Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung sein können. Die Kirchen sollen Sorge tragen, dass der VBG derartige bekannte und bekanntwerdende Fälle gemeldet werden. Je früher eine Meldung erfolgt, desto eher kann die VBG sich um die Betroffenen kümmern und ihnen Hilfe anbieten um deren psychisches Leid mit allen geeigneten Mitteln zu lindern.

Alle Leistungsbedarfe werden individuell von der VBG festgestellt. Zu den Leistungen zählen Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen Teilhabe. In Fällen, in denen die Folgen des Missbrauchs so erheblich sind, dass sie sich dauerhaft auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, könnte auch ein Anspruch auf Verletztenrente bestehen.

Grundsätzlich stehen Beschäftigte der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, wie z.B. der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII).

Auch ehrenamtlich in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften tätige Personen (§ 2 Abs.1 Nr. 10b SGB VII) und seit 2005 auch Personen, die in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig werden, sind gesetzlich unfallversichert.

Zum versicherten Personenkreis bei der VBG gehören u.a.  

  • Kinder oder Jugendliche eines Kirchenchores
  • Ministranten / Ministrantinnen
  • Jugendliche, die eine Jugendgruppe in der Kirchengemeinde oder einer Einrichtung der Kirche betreuen  
  • Konfirmanden bei unentgeltlichen Tätigkeiten im Rahmen ihres von der Kirchengemeinde vorgeschriebenen Praktikums.

Auch wenn Missbrauchsfälle zum Teil viele Jahre zurückliegen, können sich Betroffene jederzeit bei der VBG melden. Es muss ein Zusammenhang mit der beruflichen bzw. mit der ehrenamtlichen Tätigkeit vorhanden sein. Der Versicherungsschutz ist nicht an bestimmte Orte und Zeiten gebunden. Die VBG wird jede Meldung vertraulich behandeln und im Einzelfall prüfen.

Die Kirchen haben Anfang 2023 die Betroffenen über die Möglichkeit der Prüfung durch die VBG, ob ein Versicherungsfall vorliegen könnte, informiert. Die Informationen wurden in enger Abstimmung zwischen beiden Kirchen und der VBG erstellt.

Die VBG informiert auf der Webseite www.vbg.de/missbrauch und bietet Betroffenen die unterschwellige Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.

Dort gibt es auch weiterführende Informationen und Links zur Prävention sexualisierter Gewalt.

Als primär Schutzverpflichtete haben viele Organisationen bereits vor einigen Jahren Konzepte zum Schutz dieser Schutzbefohlenen Gruppen erarbeitet und verbindlich eingeführt.

Als ergänzende Präventionsinstrumente gibt es bereits heute zahlreiche Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie für pädagogische (Fach-)Kräfte und die Verantwortlichen der fürsorgeverpflichteten Organisationen.

Um sicherzustellen, dass die Organisationen geeignete Maßnahmen unter anderem auf der Basis ihrer eigenen Schutzkonzepte wirksam in die Praxis umzusetzen, wird die VBG gemeinsam mit den relevanten fachkundigen Akteurinnen und Akteuren aus den betroffenen Bereichen und den repräsentativen Vertreterinnen und Vertretern insbesondere der Betroffenenverbände sowie den Beauftragten der staatlichen Institutionen, Kriterien für einen Mindeststandard ermitteln.

Über die VBG

Von A wie Architekturbüro bis Z wie Zeitarbeitsunternehmen – über 1,5 Millionen Unternehmen aus mehr als 100 Branchen sind Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. Die Berufsgenossenschaft steht ihren Mitgliedern in zwei wesentlichen Bereichen zur Seite: bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie bei der Unterstützung im Schadensfall. Im Jahr 2021 wurden knapp 381.000 Unfälle und Berufskrankheiten registriert. Die VBG kümmert sich darum, dass Versicherte bestmöglich wieder zurück in den Beruf und ihr soziales Leben finden. 2.300 Beschäftigte an elf Standorten arbeiten an dieser Aufgabe mit. Darüber hinaus finden in den sieben Akademien die VBG-Seminare für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit statt. Neben Präsenz-Seminaren bietet die VBG auch verstärkt Web-Seminare für eine ortsunabhängige Weiterbildung an. 

Weitere Informationen: www.vbg.de

Belegexemplare sind stets erwünscht.

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