Navigation und Service

VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung (Link zur Startseite)

Bereichsmenu Sicherungsdienstleistungen

Prämienverfahren der VBG für Sicherungsdienstleistungen

Broschüre

Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen ab 2023

Broschüre

Nachweis der Impfungen Sicherheitsunternehmen SI-01 ab 2020

Prävention lohnt sich!

Die VBG belohnt durch das aktuelle Prämienverfahren weiterhin Mitgliedsunternehmen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus besondere unfallverhütende und gesundheitserhaltende Präventionsmaßnahmen umsetzen.

Die Branche Sicherungsdienstleistungen gehört zu den Präventionsschwerpunkten der VBG und kann somit am Prämienverfahren der VBG teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie als Branchenmitglied bestimmte Maßnahmen, die über Ihre rechtlichen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz hinausgehen, honorieren lassen können.

Mit diesem Verfahren will die VBG erreichen, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter reduziert werden und beteiligt sich daher an den Investitionskosten zu folgenden Maßnahmen:

Besondere Persönliche Schutzausrüstung

  • Hepatitis A- und B-Impfungen und/oder
  • Stich- und Schlagschutzwesten und / oder
  • knöchelhohe Sicherheitsschuhe

Stressreduktion

  • Spezielles Fahrsicherheitstraining und/oder
  • Deeskalationstraining

Risikominimierung

  • PNA (Personen-Notsignal-Anlage) und/oder
  • UDS (Unfall-Daten-Speicher) und/oder
  • KWS (Kollisionswarnsystem)

Eine genaue Beschreibung aller Maßnahmen entnehmen Sie dem Prämienkatalog Sicherheitsunternehmen ab 2020.

Pro Prämienjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich aus der Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben. Es wird den Unternehmen daher empfohlen, im Kalenderjahr getätigte Investitionen zu sammeln und den Antrag erst dann einzureichen, wenn im laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in prämierbare Maßnahmen mehr getätigt werden.

Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit der Entgeltmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Verssicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.

Der Prämienantrag (inkl. Nachweise der Investition) muss bis zum 11. Februar des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein. Eine schriftliche Erinnerung seitens der VBG erfolgt nicht! Später eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Ab dem 1. Juli 2022 können Sie in einer neuen und modernen Umgebung Online-Anträge für umgesetzte Präventionsmaßnahmen stellen und somit am Prämienverfahren teilnehmen. 

Der erste Schritt ist Ihre Registrierung bei „Meine VBG“, in dem Sie sich ein VBG Online-Konto einrichten. Anschließend können Sie unter dem Button „Prämien“ einen Prämienantrag stellen. Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren der Antragstellung geleitet.

Die Grundsätze des Prämienverfahres der VBG sind in § 38a der Satzung der VBG festgelegt.

Diese Seite

RSS