Regularien
Ein Verfahren zur ganzheitlichen sportmedizinischen Betreuung versicherter Sportler
Für die Teilnahme am M-Arzt-Verfahren gelten die folgenden Regularien:
- Erfüllung der M-Arzt-Anforderungen
- Benennung des Arztes durch einen Sportverein für eine Mannschaft des Vereins mit beschäftigten gesetzlich unfallversicherten Sportlern. Der M-Arzt darf durch maximal zwei verschiedene Vereine benannt werden. Pro Mannschaft eines Vereins dürfen höchstens zwei M-Ärzte benannt werden.
- Verpflichtung zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen in der entsprechenden Mannschaft.
- Durchführung der Heilbehandlung in mindestens 1/3 aller behandlungsbedürftigen Unfallverletzungen in der entsprechenden Mannschaft. Die Vergütung für ärztliche Leistungen des M-Arztes richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung der UV-GOÄ.
- Erfolgreiche Teilnahme an einer 1,5 tägigen Schulungsveranstaltung der VBG. Die Einladung hierzu erfolgt nach Prüfung Ihres Antrags durch die VBG.
- Vertragliche Vereinbarung mit der VBG bezüglich der zu erfüllenden Regularien.
Die Antragsunterlagen für die Zulassung zum M-Arzt-Verfahren stehen ab sofort zum Download zur Verfügung.