040 5146-2940 Mo. bis Do. von 8 bis 17 und Fr. von 8 bis 15 Uhr
oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben der genannten Institutionen dient. Das sind z. B. Tätigkeiten von
Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeiten sind versichert sowie die Wege von und zur Tätigkeit bzw. Ausbildungsveranstaltung.
Zuständig ist die VBG.