So können Sie Arbeitsbedingungen in Tierheimen beurteilen
Wer Gefahren bei den Arbeitsbedingungen in Tierheimen erkennt, kann präventive Maßnahmen ergreifen, um die Beschäftigten zu schützen.

Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihres Gefährdungsrisikos richtig zu beurteilen, kann knifflig sein. Es hilft aber enorm, um Gefahren und Belastungen für Beschäftigte zu erkennen. Idealerweise lassen sich schon im Vorfeld Maßnahmen festlegen und umsetzen, die die Belegschaft schützen. Die Beurteilung von Arbeitsbedingungen ist damit ein wesentlicher Bestandteil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Außerdem ist eine solche Einschätzung und ihre Dokumentation Pflicht – unter anderem in den Paragrafen 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz oder im Paragrafen 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".
Die VBG stellt Ihnen Muster zur Verfügung, die auf die Situation im Betrieb anzupassen sind.
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Unterweisungshilfe: Tierheime
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