Die trägerübergreifende Leistungserbringung
Zusammenarbeit im Sinne der Teilhabe: Eine Reha-Leistung kann übergreifend von mehreren Trägern genehmigt und durchgeführt werden.
Die VBG hat sog. Verbindungs- und Koordinierungsstellen eingerichtet, die Mitgliedsunternehmen, Versicherten, Leistungsbeziehenden sowie Reha- und Sozialleistungsträgern mit Informationen und Unterstützung bei allen Fragen zur Seite stehen
- zu Inhalten und Zielen von Leistungen zur Teilhabe,
- über die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
- zu dem Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe,
- zu Beratungsangeboten,
- zu den Angeboten der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und
- zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Gerne berät Sie hierzu die Verbindungs- und Koordinierungsstelle für Rehabilitation in Ihrer Bezirksverwaltung. Die Kontaktinformationen der einzelnen Verbindungs- und Koordinierungsstellen finden Sie auf "Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe" . Geben Sie dort den Suchbegriff „VBG“ ein.
Bestehen neben den Folgen des Versicherungsfalles weitere Einschränkungen Ihrer Teilhabe, berät die Verbindungs- und Koordinierungsstelle Sie auch hierzu und schaltet bei Bedarf weitere Sozialversicherungsträger ein.