Alarmierung und Evakuierung – Was ist zu tun bei Gefahr?

Brand, Amok, Unfall oder der Austritt von Gefahrstoffen sind immense Herausforderungen für Unternehmen. Jetzt gilt es, richtig zu reagieren.

Im Ernstfall kommt es darauf an, ruhig und koordiniert alle im Unternehmen tätigen Personen zu alarmieren und zügig aus dem Gefahrenbereich zu evakuieren.

Evakuierungsstrategien – Planung und Vorbereitung

Noch bevor ein Gebäude in Betrieb genommen wird, muss klar sein, wie im Notfall eine schnelle Alarmierung und Evakuierung aller Anwesenden durchgeführt werden kann. Diese vorbereitenden Überlegungen sollten neben Erste-Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen eine feste Komponente in Ihrer Gefährdungsbeurteilung sein.

Ein ausführlicher Evakuierungsplan sollte jedem im Unternehmen bekannt sein und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen entsprechend unterwiesen und geschult werden. Jede Einzelne und jeder Einzelne ist aufgefordert, Kolleginnen und Kollegen sowie weitere anwesende Personen, inklusive Personen mit Beeinträchtigungen bei der Evakuierung zu unterstützen. Eine Qualifizierung einiger weniger Personen ist nicht zielführend. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb sind gefordert, die Evakuierung zu unterstützen, ohne sich selbst zu gefährden.

Aktive Unterstützung durch alle Beschäftigten

Alle Personen müssen die Fluchtwege bis zur Sammelstelle im Betrieb kennen und wissen, wie man schnell in einen gesicherten Bereich gelangt. In großen Gebäudekomplexen oder bei ortsunkundigen Besucherinnen und Besuchern kann speziellen Beschäftigten eine Schlüsselrolle in der Evakuierung zukommen. Diese Personen, oft als Evakuierungshelferinnen und Evakuierungshelfer oder Stockwerksbeauftragte bezeichnet, benötigen in der Regel keine gesonderte Ausbildung, sondern werden im Rahmen betrieblicher Unterweisungen mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.

Praktische Übungen und besondere Rollen

Wir bei der VBG empfehlen, den Ablauf der Evakuierung in betrieblichen Schulungen konkret zu üben. Es ist sinnvoll, ausgewählte Beschäftigte zu benennen, die im Notfall an Aufzügen und Treppenhäusern Anweisungen geben können. Zudem sollte immer abgeklärt sein, welche Personen, beispielsweise Kundinnen und Kunden oder auf Hilfe angewiesene Beschäftigte, besondere Unterstützung benötigen – und diese muss auch sichergestellt werden.