Lärm/Akustik
Nutzen
Durch Lärm bei der Arbeit können Konzentration und Sprachverständigung beeinträchtigt werden. Lärm kann zu psychischen Fehlbeanspruchungen sowie zur Zunahme der Fehlerhäufigkeit führen. Deswegen sollten bei der Gestaltung der Räume die Lärmeinwirkungen bei der Arbeit berücksichtigt werden.
Foto: Ege Carpets GmbH
Bereich: Arbeitsplätze in Gebäuden
Es soll untersucht werden, welche möglichen Lärmbelastungen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit keine Gesundheitsgefahren durch Lärmeinwirkungen entstehen. Sie können auch Planungsalternativen wählen, die helfen die Gefährdungen zu vermeiden.
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Gestaltung, die sich bewährt haben.
Hilfreiche Hinweise zu Lärm und Akustik im Arbeitsbereich
Arbeitsräume sind so gestaltet, dass die Schallausbreitung nach den in der Praxis bewährten Regeln der Lärmminderungstechnik vermindert wird. Beeinträchtigungen werden vor allem durch den Arbeitsbetrieb und/oder durch äußere Einwirkungen erzeugt. Bei der Planung und Sanierung können auch bauliche Schutzmaßnahmen sinnvoll sein wie:
- Schalldämmung von Fenstern
- Luftschalldämmung - zum Beispiel durch schallabsorbierend ausgeführte Decken, Wände und Türen, Anschlüsse der flankierenden Bauteile
- Schwingungsisolierende Befestigung von Armaturen, Rohrleitungen und Bauteilen - zum Beispiel Auflager von Treppen
- Trittschallschutz
- Lärmarme Anlagen - zum Beispiel lärmarme Brenner/Kessel-Kombinationen, geräuscharme Bürotechnik
- Möbel mit schallabsorbierenden Oberflächen und Bauteilen
- Spezielle Schallabsorptionskörper
Schallabsorptionskörper
In Arbeitsstätten wird der Lärmexpositionspegel so niedrig gehalten, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Die folgenden Werte für den Lärmexpositionspegel haben sich bei unterschiedlichen Tätigkeiten bewährt:
- Bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A)
- Bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB(A)
- In Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen 55 dB(A)
Wenn in Arbeitsräumen Lärmbereiche vorhanden sind - Lärmexpositionspegel 85 dB (A) - sind besondere Anforderungen an die Lärmdämpfung durch Türen, Wände und Fenster zu anderen Räumen zu berücksichtigen - zum Beispiel schalldämmende Türen.
Für Arbeitsräume empfiehlt sich eine angemessene Nachhallzeit (0,6 bis 0,8 Sekunden). Dies ist zum Beispiel durch die Auswahl der Baustoffe und die Art der Oberflächen zu erreichen. Diese Empfehlung gilt vor allem für Arbeitsräume, in denen viel kommuniziert wird, wie Call Center oder Seminar-/Schulungsräume.
Empfehlung für Nachhallzeit (DIN 18 041)
Weiterführende Informationen:
- Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
- ASR A 3.7 Lärm
- DGUV Information 215-443 Akustik im Büro
- Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-234 Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen
- DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen
- DIN 4109-5 Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen
- DIN 18 041 Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)