BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Broschüre
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Arbeitshilfen
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Betriebliches Eingliederungsmanagement nützt Ihrem Unternehmen, weil es
- qualifizierte Beschäftigte und damit wichtiges Wissen an das Unternehmen bindet,
- die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und damit ihre Produktivität verbessert,
- die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen erhöht,
- dazu beiträgt, dass das Unternehmen als fairer und fürsorglicher Arbeitgeber wahrgenommen wird,
- Krankenstand und Fehlzeiten verringert,
- Kosten für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einspart.
In Zukunft wird sich die Wettbewerbsfähigkeit auch daran messen lassen, wie Unternehmen die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten – zum Beispiel nach längerer Erkrankung – weiterhin optimal in den Wertschöpfungsprozess integrieren können. Betriebliche Eingliederung schafft wichtige Grundlagen für diesen zukunftsweisenden Weg. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und betriebliches Eingliederungsmanagement gesetzlich vorgeschrieben (SGB IX, § 167, Abs. 2).
Was man für eine erfolgreiche betriebliche Wiedereingliederung tun kann
- Legen Sie ein Verfahren fest, mit dem Sie eine berufliche Wiedereingliederung für alle Teilnehmenden transparent durchführen können – zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung.
- Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die Ziele des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements.
- Versuchen Sie, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen – zum Beispiel durch Einbeziehung des Betriebsarztes bzw. der Betriebsärztin.
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Berechtigten auf. Nehmen diese das BEM-Verfahren an, können Sie gemeinsam ermitteln, welche Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit möglich sind. Im Einvernehmen mit der BEM-berechtigten Person empfiehlt sich die Einbindung von Interessen-/ Schwerbehindertenvertretung.
- Führen Sie die Maßnahmen durch und überprüfen Sie die Wirksamkeit, um Verbesserungen der betrieblichen Wiedereingliederung vornehmen zu können.