Neben den berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Anforderungen zur Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Bildungseinrichtungen sind weitere Aspekte für die Notfallorganisation und die Gewaltprävention zu berücksichtigen. Gefährliche Situationen für die Beschäftigten, Lernenden und Auszubildenden in den Bildungseinrichtungen sowie gravierende Schäden an Sachwerten können beispielsweise entstehen durch:
Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe zu diesen Themen durch verschiedene Angebote:
Im Notfall müssen die Beschäftigten in Bildungseinrichtungen und Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen schnell und zielgerichtet handeln können. Daher ist es u.a. erforderlich, dass für wesentliche Notfallsituationen festgelegt wurde, wie sich die Beschäftigten und Teilnehmenden verhalten müssen und wer zu informieren ist.
Diese Festlegungen und Informationen können übersichtlich in Alarmplänen dargestellt werden, damit im Notfall ein gezieltes und einheitliches Handeln ermöglicht wird. Die Alarmpläne werden idealerweise durch ein ausführliches Notfallhandbuch ergänzt.
Die Alarmpläne sind eine Orientierungshilfe für ein mögliches Vorgehen im Notfall und müssen auf die jeweiligen tatsächlichen Gegebenheiten in der Bildungseinrichtung angepasst werden. Außerdem sollten die festgelegten Maßnahmen immer mit den zuständigen Behörden (zum Beispiel Polizei, Schulbehörde) abgestimmt werden.
Die Alarmpläne sollten weiterhin nicht an öffentlich oder allgemein zugänglichen Stellen ausgehängt werden, sondern es ist eine eher zurückhaltende Verwendung z.B. im Sekretariat, bei der Leitung, im Lehrerzimmer und der Hausmeisterloge angedacht.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie sich gegen Betriebsstörungen, Pandemien, kriminelle Handlungen oder Naturereignisse schützen sollten und wie Sie das konkret tun können. Praxishilfen wie Checklisten, Fachinfoblätter und Organisationshilfen helfen Ihnen bei der Umsetzung in Ihrer Bildungseinrichtung.
Der Branchenleitfaden "Bildungseinrichtungen – sicher, gesund und erfolgreich" enthält Hilfestellungen zum Thema Gewaltprävention. Außerdem erhalten Sie als Führungskraft oder Beschäftigte in einer Bildungseinrichtung in dem Online-Lernprogramm "Bevor es knallt! Gewaltprävention in der Ausbildung" Ansatzpunkte für die Gewaltprävention in Ihrem Unternehmen.
Schulische Einrichtungen müssen über ein mit den Polizei- und Schulbehörden abgestimmtes Sicherheitskonzept verfügen. Dieses Sicherheitskonzept berücksichtigt bereits eine Vielzahl von denkbaren Bedrohungen und soll im Ereignisfall ein systematisches und standardisiertes Vorgehen ermöglichen. Die Bundesländer, häufig in Kooperation mit den jeweiligen Unfallkassen der Länder, halten entsprechende Arbeitshilfen vor. Die Bildungseinrichtungen können sich an diesen Arbeitshilfen orientieren und diese an ihren Bedarf anpassen.
Beispielhaft wird hier auf die Schrift "Notfallpläne für Berliner Schulen", herausgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin, unterstützt von der Unfallkasse Berlin, verwiesen. Andere Bundesländer geben vergleichbare Informationen heraus.
Die Polizei der Länder und des Bundes unterstützen in Beratungsstellen zu den Themenbereichen Gewalt und Kriminalität. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an Beratungsstellen zu wenden.
Die Polizei der Länder und des Bundes unterstützen mit Programmen zur polizeilichen Kriminalprävention, u.a. zur Medienkompetenz, Gewalt an Schulen, Jugendkriminalität, Drogen.
Fünf anschauliche Beispiele aus dem Berufsalltag zu dem Thema "Wie gehen wir mit Konflikten und Gewalt um?"
Durch ein traumatisches Ereignis während betrieblicher Tätigkeiten können Betroffene durch die Abteilung Rehabilitation der VBG mit einem schnellen Zugang zu psychotherapeutischen Hilfeleistungen (sog. probatorische Sitzungen) unterstützt werden.