Lüften in Bildungseinrichtungen

Gesundheitsförderliche Luftqualität in Bildungseinrichtungen

Der Luftqualität kommt auch in Bildungseinrichtungen eine große Bedeutung zu. Durch die Zufuhr von frischer Außenluft soll in den Räumen der Bildungseinrichtungen allen Anwesenden eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Stoffe wie CO2, Staub, Duftstoffe und auch Krankheitserreger sollen so schnell wie möglich nach außen abgeführt werden. Ziel ist ein gesundes Raumklima, in dem sich Beschäftigte und Teilnehmende gut konzentrieren und arbeiten können.

Wie Sie die Luftqualität bewerten und verbessern können

Aktuellen Stand ermitteln

Zunächst sind alle Räume einer Bildungseinrichtung dahingehend zu prüfen, welches Lüftungskonzept vorhanden ist und ob dieses geeignet ist, die geforderte gesundheitlich zuträgliche Atemluft für die anwesenden Personen sicherzustellen. Besonders kritisch sind dabei die Räume zu betrachten, in denen der Luftaustausch mit der Außenluft nicht sichergestellt werden kann, zum Beispiel bei reinem Umluftbetrieb von Klimaanlagen oder, wenn sich Fenster nicht vollständig öffnen lassen. Empfehlungen zu Lüftungskonzepten können dem Fachbereich AKTUELL FBVW-503 „Empfehlungen zu Lüftungskonzepten an Innenraumarbeitsplätzen“ entnommen werden. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.
 

CO2-Konzentration als Indikator für gesunde Raumluft

Als Maß zur Bewertung der Luftqualität in Bildungseinrichtungen kann die CO2-Konzentration herangezogen werden, sofern anwesende Personen die bestimmende Ursache für Stofflasten im Raum sind. Dies ist zum Beispiel in Seminar- und Unterrichtsräumen oder in Büros der Fall. In Werkstätten oder Laboren wird die Raumluft durch Tätigkeiten mit Werk- oder Gefahrstoffen belastet. Hier sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Bei einer CO2-Konzentration bis zu 1.000 ppm sind nach ASR A3.6 (Technische Regel für Arbeitsstätten „Lüftung“) unter Normalbedingungen keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einem Überschreiten dieses Wertes sollte gelüftet werden. Die CO2-Konzentration kann in Bildungseinrichtungen zum Beispiel mit einer CO2-Ampel visualisiert werden. Eine weitere Möglichkeit ist, die CO2-Konzentration und damit das erforderlichen Lüftungsintervall zu berechnen, zum Beispiel mit dem Lüftungsrechner der BGN oder der App „CO2 Timer“: IFA - Praxishilfen: Innenraumarbeitsplätze - App "CO2-Timer" (dguv.de). Bei einer technischen Lüftung findet häufig eine Steuerung der Frischluftzufuhr über eine Messung der CO2-Konzentration im Raum statt.
 

Maßnahmen für eine gesundheitsförderliche Luftqualität

Ist es mit den vorhandenen Lüftungssystemen nicht möglich, ausreichend und regelmäßig zu lüften, so sollen weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen unter anderem die Erhöhung des Lüftungsintervalls bei einer freien Lüftung oder die Erhöhung des Außenluftanteils im Falle einer technischen Lüftung. Mobile Raumluftreiniger können die Fensterlüftung oder Lüftung über raumlufttechnische Anlagen zur Sicherstellung der Frischluftzufuhr nicht ersetzen. Sie sind deshalb nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll. Zum Einsatz von mobilen Luftreinigern im Innenraum können die „Hinweise der DGUV zum ergänzenden Einsatz von Luftreinigern zum Infektionsschutz in der SARS-CoV-2-Epidemie“ herangezogen werden. Empfehlungen zu Lüftungskonzepten können dem Fachbereich AKTUELL FBVW-503 „Empfehlungen zu Lüftungskonzepten an Innenraumarbeitsplätzen“ entnommen werden. Die Links finden Sie am Ende dieser Seite.

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